Die fakultative
Teilnahme Studierender
am allgemeinen Hochschulsport ist als versichert anzusehen, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Sportangebot an der Hochschule
muss den Charakter
einer offizieller Hochschulsportveranstaltungen besitzen.
- Der allgemeine Hochschulsport muss
von der Hochschule
selbst
oder einer hochschulbezogenen Institution durchgeführt werden.
- Die Sportausübung muss
innerhalb
des organisierten
Übungsbetriebes, das heißt während der festgesetzten
Zeiten und unter Leitung eines bestellten Übungsleiters
stattfinden.
Für angestellte Mitarbeiter
der BTU Cottbus gilt ein Sportunfall wie ein Arbeitsunfall und ist
damit als versichert anzusehen, wenn die sportliche Betätigung im
Rahmen einer Betriebssportgruppe stattfindet. Ob das gewünschte
Sportangebot diese Voraussetzung erfüllt, ist gegebenenfalls bei
der
ZEH zu erfragen.
Für Beamte gelten in
der Regel spezielle beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften.
Die freie sportliche
Betätigung außerhalb des organisierten
Übungsbetriebes auf den Hochschulsportanlagen ist nicht
versichert, wie auch das
Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen
Sportvereinen.
Weiterhin nicht versichert ist die Teilnahme an Veranstaltungen von
kooperierenden Einrichtungen (z. B. Reiten).
Nichtangehörige der
Universität sollten sich privat
versichern.
Bei Diebstählen und Schäden an Körper oder
Gegenständen übernimmt die
Universität keine Haftung.
Alle Sportunfälle sind innerhalb von 3 Tagen
in der ZEH zu melden und es ist ein Unfallprotokoll anzufertigen.
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