Intensivprogramme

Neben der Förderung der Individualmobilität bietet ERASMUS eine Kurzzeitmaßnahme zur fachlichen und interkulturellen Kompetenzerweiterung von Studierenden und Dozenten.

Ein Intensivprogramm ist ein kompaktes Studienprogramm von zwei bis maximal sechs Wochen Dauer, z. B. in Form einer Sommerschule oder eines Blockseminars. Dabei plant eine europäische Hochschule als Projektkoordinator das Programm zusammen mit mindestens zwei weiteren ERASMUS-Partnerhochschulen aus zwei verschiedenen Ländern.

Gefördert werden besonders innovative Projekte mit interdisziplinärem Ansatz, der zudem einen deutlichen europäischen Mehrwert aufweisen sollte. Studierende und Dozenten der beteiligten Partnerhochschulen erhalten so die Möglichkeit, neue Lern- und Lehrmethoden und -inhalte in einer multinationalen Gruppe kennenzulernen. Dabei sollen möglichst auch Experten aus anderen gesellschaftlichen Institutionen und aus der Wirtschaft in dieses innovative Experimentierfeld einbezogen werden. Die erbrachten Studienleistungen sollen durch Anwendung eines Kreditpunktesystems wie z.B. ECTS von allen beteiligten Hochschulen anerkannt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Förderberechtigte: Hochschulen, die über eine gültige ERASMUS Universitätscharta verfügen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
  • Projektpartner: Eine koordinierende förderfähige Hochschule sowie mindestens zwei weitere förderfähige Partnerhochschulen aus zwei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern
  • Beteiligte Länder: Teilnahmeberechtigt sind die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz (ab 2011/12) und die Türkei
  • Studienfächer: alle Studienfächer
  • Studienniveau: alle Studienniveaus (z. B. Bachelor, Master, Promotion)
  • Förderbare Aktivitäten: z.B. Sommerschulen, Blockseminare, kurze Module
  • Nicht förderbare Aktivitäten: Symposien, Konferenzen 
  • Laufzeit: einmal jährlich, maximal in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die koordinierende Hochschule kann nach einem erfolgreichen Neuantrag für maximal zwei weitere Jahre jeweils einen Verlängerungsantrag stellen
  • Mindestdauer: zehn aufeinanderfolgende gemeinsame Arbeitstage, die maximal durch ein Wochenende unterbrochen sein dürfen
  • Förderhöchstdauer: sechs Wochen
  • Mindestteilnehmerzahl: zehn Studierende 
  • Höchstteilnehmerzahl: 60 Studierende, 20 Dozenten

 

Wie werden Mittel für ein Intensivprogramm beantragt?

Eine koordinierende Hochschule in Deutschland beantragt Mittel einmal im Jahr bei der NA-DAAD. Bezuschusst werden Fahrt- und Aufenthaltskosten von mobilen Studierenden und Dozenten bis zu von der EU vorgegebenen Kostenhöchstsätzen sowie Organisationskosten in Form eines Pauschalbetrags. 

f Merkblatt Sommerschulen

Kontakt und Beratung

Akademisches Auslandsamt
Frau Karin Robel
HG Raum 4.08
Tel.: 0355 69 2041
 Karin.Robel[at]tu-cottbus.de

Beratungszeiten

Dienstag
10 - 12 und 14 - 16 Uhr
und
Donnerstag
10 - 12 und 14 - 16 Uhr

Informationen

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