Arbeitsschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit
Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg
(Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
vom 18. Dezember 2008 (
GVBl.I/08, Nr. 17, S. 318)
Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
vom 26. Oktober 2010 (GVBl.I/10, Nr. 35)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 12.12.2006, früher Antidiskriminierungsgesetz (ADG)
Zielsetzung
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
- Sensibilisierung von Frauen für geschlechtsspezifische Benachteiligung (Frauen können sich nur wehren, wenn ihnen bestehende Benachteiligungen bewusst werden!)
- Schaffung bzw. Bewahrung einer gleichstellungs- und familienorientierten Kultur an der Universität
- Beratung in Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen
- Motivation von Frauen zur aktiven Mitarbeit in Gremien und anderen entscheidungsbestimmenden Ausschüssen
Beteiligung
- Recht auf Beteiligung an allen Berufungs-, Einstellungs-, Beförderungs- und Höhergruppierungsverfahren
- Recht auf rechtzeitige Information über eingeleitete Maßnahmen
- Recht auf Akteneinsicht in sämtlichen Vorgängen, an denen die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist
- Recht auf Teilnahme an den Sitzungen aller Gremien


