Arbeitsschwerpunkte

Gesetzliche Grundlagen der Arbeit

Zielsetzung

  • Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
  • Sensibilisierung von Frauen für geschlechtsspezifische Benachteiligung (Frauen können sich nur wehren, wenn ihnen bestehende Benachteiligungen bewusst werden!)
  • Schaffung bzw. Bewahrung einer gleichstellungs- und familienorientierten Kultur an der Universität
  • Beratung in Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen
  • Motivation von Frauen zur aktiven Mitarbeit in Gremien und anderen entscheidungsbestimmenden Ausschüssen

 

 

Beteiligung

  • Recht auf Beteiligung an allen Berufungs-, Einstellungs-, Beförderungs- und Höhergruppierungsverfahren
  • Recht auf rechtzeitige Information über eingeleitete Maßnahmen
  • Recht auf Akteneinsicht in sämtlichen Vorgängen, an denen die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist
  • Recht auf Teilnahme an den Sitzungen aller Gremien