Frauenförderrichtlinie
In seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 hat der Senat die überarbeitete Frauenförderrichtlinie mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen. Sie trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der BTU am 16. März 2010 in Kraft.
Wortlaut der Frauenförderrichtlinie (pdf-Datei)
Frauenförderpläne
Im Amtsblatt 11/2010 der BTU Cottbus vom 03.11.2010 sind die Frauenförderpläne
der Universitätsverwaltung der BTU Cottbus,
der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten der BTU Cottbus und
des Informations-, Kommunikations- und Medienzentrums (IKMZ) der BTU Cottbus
veröffentlicht.
Im Amtsblatt 03/2012 der BTU Cottbus vom 17.01.2012 sind die Frauenförderpläne
veröffentlicht.
Der Entwurf des Frauenförderplanes der Fakultät 1 wird derzeit noch durch eine Arbeitsgruppe des Fakultätsrates überarbeitet.
Die Beschlussfassung durch den Fakultätsrat wird demnächst erfolgen.


