WAS IST EIGENTLICH DAS PROGRAMM FÜR LEBENSLANGES LERNEN? MIR IST IM ZUSAMMENHANG MIT PRAKTIKA IN EUROPA HAUPTSÄCHLICH „LEONARDO“ EIN BEGRIFF.

Das neue Programm für Lebenslanges Lernen (LLP) 2007-2013 der Europäischen Union führt die Bildungsprogramme SOKRATES (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung) und Grundtvig (Allgemeine Erwachsenenbildung) unter einem gemeinsamen Dach zusammen und deckt somit alle Bildungsbereiche und Altersgruppen ab. In dieser neuen Struktur und mit einem Gesamtbudget von fast 7 Milliarden Euro soll Bewährtes in Kombination mit Neuem zu einer enormen Steigerung der Mobilität im europäischen Bildungsraum beitragen.

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WELCHE LÄNDER KOMMEN FÜR DIE FÖRDERUNG EINES PRAKTIKUMS DURCH DAS PROGRAMM FÜR LEBENSLANGES LERNEN IN FRAGE?

Förderfähig sind Praktika in allen Staaten der erweiterten Europäischen Union:

  • Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
  • den EFTA-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • den EU-Beitrittsländern: Bulgarien und Rumänien,
  • sowie der Türkei und Kroatien die Beitrittskandidaten sind.
  • Praktika in der Schweiz sind ab 01. Juni 2011 ebenfalls möglich

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GIBT ES EINE ALTERSBESCHRÄNKUNG FÜR LEONARDO-BEWERBER?

Es gibt keine Altersgrenze.

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SPIELT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINE ROLLE?

Um eine Unterstützung durch das ERASMUS-Programm erhalten zu können müssen Sie an einer deutschen Hochschule als Vollzeitstudent eingeschrieben sein.

Wenn Sie als Absolvent durch das Programm LEONARDO DA VINCI gefördert werden möchten und kein deutscher Staatsbürger sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben.

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ICH BIN KEIN EU-BÜRGER, WAS MUSS ICH IN SACHEN AUFENTHALTSRECHT BEACHTEN?

Füllen Sie bitte das "Zusatzblatt zum Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Studenten aus Drittstaaten mit Mobilitätsregelung nach RL2004/114/EG" aus und geben Sie es bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ab. Über die Einreisebedingungen und das Aufenthaltsrecht in Ihrem Zielland sollten Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder diplomatischen Vertretung dieses Staates informieren.

  

KANN ICH MICH ALS STUDENT ODER ABSOLVENT EINER HOCHSCHULE AUßERHALB BRANDENBURGS TROTZDEM BEIM LEONARDOBÜRO BRANDENBURG BEWERBEN?

Nein, dies ist nicht möglich.

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WAS PASSIERT, WENN ICH DEN ABGABETERMIN ZUR AUSWAHLRUNDE NICHT EINHALTE?

Ihre Bewerbungsunterlagen müssen vollständig zum jeweiligen Termin der Auswahlrunde im LEONARDO-Büro Brandenburg vorliegen (Datum des Poststempels wird akzeptiert). Bewerbungen, die nach diesem Datum bei uns eingehen, werden automatisch erst zur nächsten Auswahlrunde zwei Monate später berücksichtigt.

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KANN ICH MIR SELBST EIN PRAKTIKUM SUCHEN UND DURCH ERASMUS BZW. LEONARDO GEFÖRDERT BEKOMMEN?

Ja,wenn die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt werden Set 1 und Set 2 der Bewerbungsunterlagen sollten in diesem Falle gemeinsam zur Auswahlrunde eingereicht werden.

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IST EINE BEWERBUNG NOCH NACH ANTRITT DES PRAKTIKUMS MÖGLICH ?

Nein, leider nicht. Die Bewerbung sollte mindestens 4 Monate vor geplantem Praktikumsbeginn eingereicht werden, wenn noch keine Stelle gefunden wurde; liegt ein Praktikumsplatz vor, sollte die Bewerbung mindestens 2 Monate vorher zur entsprechenden Auswahlrunde im LEONARDO-Büro Brandenburg vorliegen.

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KANN ICH GLEICHZEITIG EINE ERASMUS-FÖRDERUNG UND AUSLANDS-BAFÖG BEZIEHEN?

Ja! Stipendien aus Mitteln der EU sind bis zu einem Betrag von 300,- € je Monat nicht auf nationale Förderungen wie das BaFöG anzurechnen. Sie können also beide Förderungen parallel beziehen.Soweit das Unternehmens Ihnen jedoch ein Praktikantenentgelt zahlt, wird dieses als Praktikantenvergütung ohne Freibetragsabzug auf den BaFöG-Bedarf angerechnet.

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WAS IST BEI DER VERSICHERUNG ZU BEACHTEN?

Für die Zeit Ihres Auslandspraktikums müssen Sie selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen (Krankheit, Unfall, Privathaftpflicht)

Eine Unfallversicherung für den Aufenthalt im Betrieb wird jedoch oft von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt - fragen Sie am besten nach. Bitte erkundigen Sie sich auch rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen.

Sollten Sie oder Ihre Eltern (wenn familienversichert) nicht über diese 3 Versicherungen verfügen, bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst bei Bedarf eine kombinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung speziell für Praktikanten im Ausland (Studierende im Tarif 720 zahlen 23,50 € pro Monat; Absolventen zahlen im Tarif 726 monatlich 54,50 Euro).

Nähere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

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BEKOMME ICH DIE KOSTEN ERSTATTET?

Im ERASMUS-Programm erfolgt keine Erstattung von Sprachkurskosten mehr.

Im Programm LEONARDO DA VINCI werden Kosten zur sprachlich-kulturellen Vorbereitung bzw. auch praktikumsbegleitende Kurse bis zu einer Summe von 300 Euro einmalig erstattet.

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ERFOLGT EINE ERSTATTUNG DER REISEKOSTEN?

Nein. Die finanzielle Förderung von ERASMUS- bzw. LEONARDO-Praktika ist als Pauschale zu verstehen, aus der Sie die Kosten für Reise, Aufenthalt und Versicherung selbst bestreiten müssen.

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KANN ICH MEHR ALS EINMAL DURCH DAS PROGRAMM FÜR LEBENSLANGES LERNEN GEFÖRDERT WERDEN?

Ja, Sie können theoretisch erst als Student und später als Absolvent ein ERASMUS- bzw. LEONARDO-Praktikum absolvieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir bei niedrigen Platzkapazitäten Erstbewerbern den Vorrang geben.

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KANN ICH MEIN PRAKTIKUM IN VERSCHIEDENEN FIRMEN ODER AN VERSCHIEDENEN ORTEN DURCHFÜHREN?

Leider ist es nicht möglich ein Praktikum zu splitten. Der gesamte Praktikumszeitraum muss zusammenhängend in einer Praktikumseinrichtung absolviert werden.

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WIRD MEINE FÖRDERUNG GEKÜRZT WENN ICH EIN ENTGELT VOM UNTERNEHMEN ERHALTE?

Im Programm ERASMUS-Praktikum behalten wir es uns vor, im Interesse der Gleichbehandlung die Förderung zu kürzen, wenn Sie eine entsprechend hohe Vergütung durch Ihre Praktikumseinrichtung erhalten. Somit ist es uns möglich, Studierenden, die keine Vergütung erhalten, den Höchstsatz von 400 Euro zu zahlen.

Die Förderung im LEONARDO DA VINCI-Programm wird unabhängig von der Vergütung durch die Praktikumseinrichtung entsprechend der festgelegten Ländersätze gezahlt, wobei diese Vergütung jedoch nicht die Höhe eines regulären Gehalts haben sollte.

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Mit finanzieller Unterstützung der EU-Komission