Wissenschaftlicher Nachwuchs
Graduiertenförderung nach der Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg (GradV) Auf Grundlage der GradV stellt das Land Brandenburg den Hochschulen jährlich Mittel für die Vergabe von Promotionsstipendien zur Verfügung. Absolventen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium und hervorragenden Leistungen können sich zu jedem Zeitpunkt für das Stipendium bewerben, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Nachwuchsförderung (Einrichtungen und Programme)
PhD Programme Environmental and Resource Management
International Graduate School
Nachwuchsforschergruppen:
Promotions- und Habilitationsordnungen: |