Beschluß des Senatsausschusses für EDV
Betrieb von WWW-Servern an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus vom 26. April 1996
I. Grundsätze
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus betreibt einen WWW-Server. Er steht im Rahmen der rechtlichen Voraussetzung allen Organisationseinheiten, kooperierenden Institutionen, Mitgliedern und Angehörigen der Universität zur Verfügung. Organisationseinheiten der Universität können eigene WWW-Server betreiben.
II. Betreiber
Das Universitätsrechenzentrum übernimmt im Auftrage des Rektors die Koordination des Informationsangebotes des Entry-Point WWW-Servers. Das Universitätsrechenzentrum übernimmt als Betreiber des WWW-Servers die technische Realisierung und die Betreuung des Systems.
III. Gestaltungsregelungen
Bei der Gestaltung der WWW-Seiten sollen weiterhin die Regeln der Netz-Ethik bzw. Netiquette eingehalten werden. Zu diesen zählen u.a.:
- ZKI-Empfehlungen
- Internet-Statuten
- AWLR Leitfaden zur verantwortlichen Nutzung von Datennetzen
- DFN-Benutzungordnung
- Berücksichtigung der verfügbaren Bandbreiten.
Daneben ist darauf zu achten, daß das elektronische Erscheinungsbild der Universität dem gedruckten ähnelt.
IV. Verantwortlichkeiten
Die für das jeweilige Informationsangebot verantwortliche Person ist für den Inhalt der von ihr bereitgestellten WWW-Seiten, ihre Pflege und die Herstellung von Verknüpfungen zu anderen WWW-Seiten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ergänzend zum WWW-Angebot der Universität bzw. ihrer Organisationseinheiten können Mitglieder und Angehörige der Universität, die über eine Nutzungsberechtigung für eine Rechenanlage des Hochschulrechenzentrums oder einer anderen Einrichtung der Universität verfügen, im Rahmen der disponiblen Ressourcen persönliche WWW-Seiten anbieten. Der Übergang zu den persönlichen WWW-Seiten ist deutlich zu kennzeichnen. Am Ende jeder WWW-Seite ist die für die Bereitstellung der Information verantwortliche Organisationseinheit einschließlich Bearbeiter bzw. Einzelperson sowie das Datum der Erstellung bzw. Modifikation zu nennen. Es soll ein Link auf eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden, über die weitere Auskünfte bzw. Informationen zur Seite eingeholt werden können. Bei hierarchisch nachgegliederten Seiten kann diese Angabe entfallen, sofern ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Seiten besteht.
V. Verstöße gegen diese Regelung
WWW-Seiten, die ganz offensichtlich gegen Gesetze verstoßen, werden vom Betreiber des jeweiligen WWW-Servers unverzüglich gelöscht werden. Ist fraglich, ob der Inhalt einer WWW-Seite zu beanstanden ist, soll die Universität einer Entscheidung staatlicher Stellen nicht vorgreifen. Stattdessen ist der jeweilige Anbieter unter Hinweis auf die Rechtslage zu informieren. Besteht er darauf, daß seine jeweilige WWW-Seite weiter angeboten wird, muß er dieses schriftlich mitteilen. Andernfalls kann die Seite vom Betreiber gelöscht werden. Wird dem jeweiligen Betreiber eine Nutzung bekannt, die dieser Regelung widerspricht, leitet er die jeweils notwendigen Schritte ein. Eine Routinedurchsicht der WWW-Seiten erfolgt nicht.Seiten, aus denen nicht unmittelbar zu entnehmen ist, wer für sie verantwortlich ist, sollen unverzüglich gelöscht werden.
VI. Publikation
Auf der Home-Page der Universität ist ein Hinweis auf diese Regelung aufzunehmen.
VII. Geltungsdauer
Diese Regelungen gelten bis auf Widerrruf. Weitere Auskünfte:
Dr. Klaus-Dieter Krannich
15.01.2008
