Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in die Studienstiftung kann man vorgeschlagen werden oder sich mit einem Test selbst bewerben.
Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten
Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft; die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren.
Studentinnen und Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU, sofern Sie in Deutschland studieren und einen Abschluss anstreben.
ausländische Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und einer dauerhaften Aufenthaltsberechtigung
Studierende unter 35 Jahren
Förderung
- bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien
- monatliches Büchergeld in Höhe von 150€ für alle Stipendiaten, Lebenshaltungsstipendium abhängig vom Elterneinkommen bis maximal 597€
- Beratung, Veranstaltungen, Wissenschaftliches Programm.
Interessenten können sich gern mit Ihren Fragen an den Stipendaten der Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V. und BTU Studierenden Maximilian Beyer: Email:
beyer.max[at]tu-cottbus.de oder Daniel Constein wenden: Email:
d.constein[at]gmail.com
Nähere Informationen unter:
http://www.studienstiftung.de/vorschlag-allgemein.html
English Version under:
http://www.studienstiftung.de/en/vorschlag-allgemein.html

