Bewerbung für Bachelor-Studiengänge
Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge - WS 2011/12: 15.05.11 bis 07.10.11
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge - WS 2011/12: 15.05.11 bis 15.07.11
Welche Studiengänge zum 1. Fachsemester zulassungsfrei bzw. zulassungsbeschränkt sind, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienangebot der BTU Cottbus.
Bewerbungsfristen für Hochschulwechsler (Bachelor) an die BTU -
für Wintersemester: 15.05.11 bis 07.10.11
für Sommersemester: 09.01.12 bis 03.02.12
Hochschulwechsler verwenden bitte das Online-Immatrikulationsformular für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (s.u.).
Wir bitten darum, bei der Bewerbung auf Bewerbungsmappen sowie auf Klarsichthüllen zu verzichten. Die Unterlagen werden nur bearbeitet, wenn sie form- und fristgerecht eingereicht werden. Faxe werden nicht anerkannt.
einzureichende Unterlagen für zulassungbeschränkte (NC) Studiengänge:
Hinweis: Es werden nur Bewerbungen für maximal zwei NC-Studiengänge zugelassen.
- der nach Dateneingabe ausgedruckte und unterschriebene
Online-Zulassungsantrag - ggf. Nachweise und amtlich beglaubigte Bescheinigungen bei Sonderanträgen (wird im Online-Zulassungsantrag erläutert)
Im Falle einer Zulassung müssen nachgereicht werden:
- amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)
- zwei farbige Passbilder (umseitig mit Namen versehen)
- der Nachweis Ihrer Krankenversicherung (eine Versicherungsbescheinigung, zwei Meldeformulare zur An- und Abmeldung). Eine Kopie der Krankenversicherungskarte genügt nicht. Sind Sie privat krankenversichert, dann benötigen wir von Ihnen einen Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (bei jeder gesetzlichen Krankenkasse erhältlich).
- tabellarischer Lebenslauf
- bei Hochschulwechsel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis, dass Sie nicht drei mal durchgefallen sind und den Prüfungsanspruch nicht verloren haben) und die letzte Studienbescheinigung der vorherigen Hochschule mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über abgelegte Prüfungsleistungen
einzureichende Unterlagen für nicht zulassungbeschränkte (kein NC) Studiengänge:
- der nach Dateneingabe ausgedruckte und unterschriebene
Online-Immatrikulationsantrag - amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis)
- zwei farbige Passbilder (umseitig mit Namen versehen)
- der Nachweis Ihrer Krankenversicherung (eine Versicherungsbescheinigung, zwei Meldeformulare zur An- und Abmeldung). Eine Kopie der Krankenversicherungskarte genügt nicht. Sind Sie privat krankenversichert, dann benötigen wir von Ihnen einen Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (bei jeder gesetzlichen Krankenkasse erhältlich).
- tabellarischer Lebenslauf
- bei Hochschulwechsel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis, dass Sie nicht drei mal durchgefallen sind und den Prüfungsanspruch nicht verloren haben) und die letzte Studienbescheinigung der vorherigen Hochschule mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über abgelegte Prüfungsleistungen
- für englischsprachige Studiengänge: Nachweis der Englischkenntnisse* (Ausnahme - Bewerber aus Ländern, in denen Englisch Amtssprache ist)
*Englischkenntnisse: Wir akzeptieren den TOEFL-Test mit einer Mindestpunktzahl von 550 Punkten paper-based, 213 Punkten computer-based oder 79 Punkten internet-based, das Cambridge Certificate of Proficiency Test (mindestens B) oder das IELTS mit einem Mindestergebnis von 6.5 oder Cambridge Advanced English Test (mindestens B).
Die Immatrikulations- bzw. Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse :
BTU Cottbus
Referat Studentische Angelegenheiten/Hochschulrecht
Postfach 10 13 44
03013 Cottbus
Den Eingang Ihrer Bewerbung sowie den Stand des Bewerbungsverfahrens können Sie mit dem Passwort, das am Ende des Kontrollausdruckes vermerkt ist, online abfragen.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen werden Ihre Daten geprüft. Im Falle der Zulassung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid und den Überweisungsträger für die Semestergebühr. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Annahme des Studienplatzes durch den Studienbewerber bis spätestens 03.09.2010 schriftlich erklärt werden.
Sobald der Eingang der Semestergebühr verbucht ist, wird Ihnen innerhalb von 3-4 Wochen der Studierendenausweis in Form einer Chipkarte zugesandt.
Mit der Chipkarte können Sie verschiedene Funktionen nutzen (z.B. Identifikation auf dem Campus, Bibliotheksausweis, Fahrausweis im öffentlichen Nahverkehr). Insbesondere stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zum Ausdrucken von Notenspiegeln, Studienbescheinigungen und Überweisungsträgern zur Rückmeldung zur Verfügung.
In den Info-Veranstaltungen für Erstsemester in der ersten Semesterwoche im Oktober informieren Sie Ihr/e Studiengangleiter/in und Ihre Fachschaft über den weiteren Studienverlauf.
Hier finden Sie die Übersichten über weitere Termine und Fristen (s. Terminplan).
