Beurlaubung und Studiengangswechsel

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Beurlaubung

Für die Beurlaubung gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus.

  • Wie und wann beantrage ich ein Urlaubssemester?

Ab dem zweiten Semester besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester in Anspruch zu nehmen. Gründe für eine Beurlaubung können sein: Auslandssemester, Praktika, Inanspruchnahme des Mutterschutzes u. a., siehe Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus.

Der f Antrag auf Beurlaubung ist im Zeitraum der Rückmeldung schriftlich zu stellen und vom Prüfungsausschuss genehmigen zu lassen.

Bei Vorliegen bestimmter Gründe z.B. Praktikum im Ausland (Praktikum in Deutschland ist kein Grund!) können Sie sich für die Zeit der Beurlaubung von der Zahlung des Beitrages des Studentenwerks auf f Antrag befreien lassen. Als Ansprechpartnerinnen des Studentenwerks stehen Ihnen in Frankfurt (Oder) Frau Marquardt, Tel.: (0335) 5650918 und Frau Brosin, Tel.: (0335) 5650917 zur Verfügung.

Den vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag auf Beurlaubung reichen Sie bitte - ggf. mit der Bestätigung der Beitragsbefreiung des Studentenwerks - bei Ihrem/er Studiengangsbearbeiter/in ein. Dieser teilt Ihnen dann die zu zahlende Semestergebühr mit. Vorher bitte keine Überweisung der Semestergebühr vornehmen!

  • Muss ich die Semestergebühr einschließlich Semesterticket auch zahlen, wenn ich beurlaubt bin?

Bei einer Beurlaubung vermindert sich der zu zahlende Semesterbeitrag. Wie hoch dieser in Ihrem Fall ist, teilt Ihnen Ihr/e Studiengangsbearbeiter/in mit, wenn Sie den Antrag auf Beurlaubung bei ihm/r einreichen. Zur Beantwortung dieser Frage siehe auch 'Wie und wann beantrage ich ein Urlaubssemester'.

  • Kann ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?

Während der Dauer der Beurlaubung besteht das Recht Prüfungen abzulegen fort. Das Recht Lehrveranstaltungen zu besuchen, dagegen ruht.

 

Studiengangswechsel

Für den Studiengangswechsel gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus.

  • Wie und wann kann ich den Studiengang wechseln?

Einen Studiengangswechsel können Sie innerhalb des Rückmeldezeitraums beantragen. Reichen Sie den f Antrag für den neuen Studiengang gemeinsam mit einer aktuellen Notenübersicht beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und weist Ihnen bei Genehmigung das entsprechende Fachsemester für den neuen Studiengang zu. Diese Entscheidung teilt er dem Studierendensekretariat (Studiengangsbearbeiter/in) mit. 

  • Wie werden meine bisher erbrachten Leistungen im neuen Studiengang anerkannt und werden nicht bestandene Module gestrichen?

Erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen für Module, die auch im neuen Studiengang enthalten sind, werden anerkannt – sowohl im positiven als auch im negativen Fall. Das heißt, bestandene und nicht bestandene Leistungen - auch Fehlversuche - werden angerechnet.
Beispiel: Wurde das Modul 'Mathematik' im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zweimal nicht bestanden, haben Sie nach einem Wechsel in BWL nur noch den dritten Versuch.

 

Sprechzeiten

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