Service zur Chipkarte
Bei Fragen und Problemen zur Chipkarte steht Ihnen die Sprechzeit am
Dienstag von 9:15 - 12:00 Uhr im Hauptgebäude, Raum 0.35, zur Verfügung.
Eine Anmeldung über die Aufrufanlage ist für die Sprechzeit zur Chipkarte nicht erforderlich!
Häufig gestellte Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Chipkarte
- Meine Chipkarte funktioniert nicht mehr.
Wahrscheinlich ist Ihre Karte defekt. Nach Prüfung der Karte wird Ihnen innerhalb der Sprechzeit gegen eine Gebühr von 15 Euro (jeder weitere Ersatz 20 Euro) eine neue Chipkarte ausgestellt. Die Gebühr zahlen Sie in der Sprechzeit ein und die neue Karte wird sofort ausgestellt.
- Meine Chipkarte wurde gestohlen.
Den Diebstahl Ihrer Chipkarte müssen Sie bei der Polizei persönlich anzeigen. Nach Vorlage der mit Stempel und Unterschrift bestätigten Anzeige der Polizei wird Ihnen innerhalb der Sprechzeit ohne Gebühr eine neue Chipkarte ausgestellt. Online-Anzeigen über das Internet werden an dieser Stelle nicht akzeptiert!
- Ich habe meine Chipkarte verloren, benötige aber sofort einen gültigen Fahrausweis.
Für immatrikulierte Studierende kann der STuRa in dringenden Fällen nach Vorlage einer tagesaktuellen Studienbescheinigung (erhältlich über das
Online-Portal) einen vorübergehenden zeitlich begrenzten Fahrausweis ausstellen. Bitte wenden Sie sich an den
STuRa.
- Ich kann nicht an die BTU kommen. Können Sie mir eine neue Chipkarte ausstellen und zuschicken?
Nein, ein Versand ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens ausstellen. Innerhalb der Sprechzeit wird die Chipkarte dieser Person, nach Zahlung der Gebühr von 15 Euro (jeder weitere Ersatz 20 Euro) und der Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises sowie der Vollmacht, ausgehändigt.
