Rückmeldung und Zahlung der Semestergebühr zum Sommersemester 2012
Damit Sie auch im nächsten Semester Ihr Studium fortsetzen können, müssen Sie sich immer im laufenden Semester bis zum Ende der Rückmeldefrist (immer vier Wochen vor Vorlesungsende, siehe auch Terminplan) zurückmelden.
Die aktuelle Semestergebühr beträgt 223,60 Euro.
Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2012: 09.01.2012 bis 03.02.2012
Sollten Sie eine rechtzeitige Rückmeldung versäumen, können Sie innerhalb einer Nachfrist Ihre Semestergebühr einzahlen. In diesem Fall wird eine Nachgebühr von 15 Euro erhoben.
Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine Rückmeldung, werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Für die Überweisung per Bank oder Sparkasse
- können Sie sich einfach den ausgefüllten Überweisungsträger an den Rechnern (Hauptgebäude, Raum 0.27) ausdrucken lassen - dieser Ausdruck ist eine Woche vor Beginn des Rückmeldezeitraumes verfügbar. ODER
- Sie füllen den Überweisungsträger selbst aus:
Empfänger BTU Cottbus
Sparkasse Spree-Neiße
Bankleitzahl 18050000
Kontonummer 3111103020
Referenznummer/Verwendungszweck: 12124(Ihre Matrikelnummer)
IBAN: DE 67180500003111103020
BIC-Code: WELADED1CBN
Alle Angaben finden Sie auch im
Online-Portal unter 'Studium' > 'Hinweis für die Rückmeldung'.
Frühestens nach vier Tagen ist Ihre Semestergebühr an der BTU verbucht! Bei der Rückmeldung ist immer der Tag der Buchung der Gebühren an der BTU maßgeblich, nicht das Datum Ihrer Einzahlung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31, Abs. 3, S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg).
Erst nach der Verbuchung der Semestergebühr an der BTU ist Ihre Rückmeldung vollzogen, das heißt erst dann können Sie für das folgende Semester eine Studienbescheinigung ausdrucken und den Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Chipkarte aktualisieren!
Sollten Sie einen Antrag auf Beurlaubung bzw. Studiengangswechsel stellen wollen, so nehmen Sie dies auch im Rückmeldezeitraum vor. Bei einem Wechsel der Krankenkasse reichen Sie die Bescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse bitte bei Ihrem/er Studiengangsbearbeiter/in ein.
