Umweltpolitik
Mit den einstimmig verabschiedeten Umweltleitlinien der BTU Cottbus hat der Senat am 26.02.2004 die Umweltpolitik der BTU beschlossen. Die Universität möchte mit der Umsetzung der darin formulierten Handlungsgrundsätze negative Auswirkungen auf die Umwelt kontinuierlich vermindern und durch Realisierung der Gesamtziele langfristig einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Mit der Anwendung der Leitlinien möchte die BTU des Weiteren ihrer gesellschaftlichen Vorbildrolle gerecht werden.
Per Klick öffnen sich die Umweltleitlinien der BTU
COPERNICUS-Charta - Die Hochschul-Charta für nachhaltige Entwicklung
Entsprechend dem Beschluss des Senates wurde am 04.03.2002 die COPERNICUS-Charta durch den amtierenden Präsidenten unterzeichnet.
ERLÄUTERUNGEN:
Die COPERNICUS-Charta der europäischen Rektorenkonferenz basiert auf der AGENDA 21. Sie definiert die Rolle der Hochschulen im Prozess der nachhaltigen Entwicklung und leitet daraus 10 Handlungsprinzipien ab, wie beispielsweise Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Weiterbildung und die umfassende Integration umweltethischer Gesichtspunkte in Forschung und Lehre. Die Charta ist eine Selbstverpflichtung und wurde von mehr als 300 Hochschulen aus 37 europäischen Staaten unterzeichnet.
AGENDA 21- ist ein Dokument, welches eine nachhaltige Entwicklung anmahnt und zum Leitbild für die Zukunft erklärt. Es wurde 1992 auf der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro verabschiedet. 179 Staaten haben sich zu diesem Dokument bekannt, darunter auch Deutschland.
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG- ist "eine dauerhafte Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen" (Bundtland- Kommission, 1987)
Umweltziele
Die Umweltziele der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ergeben sich aus:
• den Umweltleitlinien (Umweltpolitik)
• den aktuellen Umweltaspekten und
• der aktuellen Umwelterklärung
Umweltziele sind nach Möglichkeit zu quantifizieren. Die Umweltziele werden auf dieser Basis jährlich durch die/den Zentrale/n Umweltbeauftragte/n erarbeitet und vom Präsidenten freigegeben. Das Umweltmanagement-Team berät und unterstützt die Umweltbeauftragte der Fakultäten und Einrichtungen sowie die Arbeitsgebiete Umweltschutz und Arbeitsschutz der Universität.
Aufgrund der Umweltprüfung und den Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2009 können folgende Ziele für die nächsten drei Jahre gesetzt werden:
- Reduktion des spezifischen Stromverbrauchs um 5 %,
- Reduktion des spezifischen Wärmeenergieverbrauchs um 10 %,
- Reduktion der spezifischen CO2-Äquivalente durch den Strom- und Wärmeenergieverbrauch um 20 %.
Der spezifische Wasserverbrauch und das spezifische Abfallaufkommen sind relativ niedrig und sollten auf diesem Niveau gehalten werden.
