Gasthörerschaft
Sie interessieren sich für die eine oder andere Vorlesung an unserer Universität, suchen Antworten auf wissenschaftlich-technische Fragen und/oder möchten einfach mal wieder Uni-Luft schnuppern?
Dann empfehlen wir Ihnen eine Gasthörerschaft an der BTU Cottbus. Als GASTHÖRER/IN haben Sie die Möglichkeit an einzelnen Lehrveranstaltungen aus unserem aktuellen Studienangebot (Vorlesungen, Seminare, Kurse, Übungen, Kolloquien u. ä.) teilzunehmen.
Die Inanspruchnahme einer Gasthörerschaft ist für das jeweilige Semester möglich, der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen sollte nicht mehr als 8 Semester-Wochenstunden (1 SWS entspricht 45 min pro Woche) betragen. Die Höhe der Gasthörergebühren richtet sich nach der gewählten Anzahl der Semesterwochenstunden.
Als Gasthörer ist es möglich, Studienleistungen („Scheine“) zu erbringen. Die Berechtigung zur Prüfungsteilnahme besteht nicht. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Übungen kann durch den entsprechenden Dozenten im Gasthörerschein/-ausweis bestätigt werden.
Die Zulassung als Gasthörer und Ihren Gasthörerschein erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Allgemeine Öffnungszeiten des Studierendensekretariates
Dienstag 9-12 Uhr
Mittwoch 13-15:30 Uhr
Donnerstag 10-12 Uhr und 14- 17 Uhr
Einen Überblick über die Gesamtheit aller Lehrveranstaltungen an der BTU Cottbus finden Sie im
Online-Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester.
