Finanzielle Unterstützung

Begrüßungsgeld des STuRa und des Studentenwerks

Um junge Eltern an der Universität zu unterstützen, hat der Studierendenrat seit Wintersemester 2008/2009 ein Begrüßungsgeld (Elterngeld vom STuRa) von 100,- EUR für die Neugeborenen eingeschriebener Studierender der BTU Cottbus beschlossen. Das Begrüßungsgeld wurde durch die Kofinanzierung des Studentenwerkes Frankfurt/Oder für ab dem 1.10.2010 geborenen

Babys von Studierenden der BTU Cottbus auf 150,- € aufgestockt.

Studierendenrat der BTU Cottbus, Hubertstraße 15, 03046 Cottbus


Tel: 0355-69 2200, Fax: 0355-69 2295,  office[at]stura-cottbus.de


Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr


Laden Sie hier das  Antragsformular des StuRa (pdf) direkt herunter


 Informationen zum Begrüßungsgeld des Studentenwerkes Frankfurt/Oder finden Sie hier

Kinderbetreuungs- zuschläge

 Kinderbetreuungszuschläge werden gewährt, wenn durch die Teilnahme an wissenschaftlichen und hochschulrelevanten Tagungen, wie zum Beispiel am Abend, am Wochenende oder außerhalb von Betreuungszeiten, eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich wurde.


Der Zuschlag ist grundsätzlich für Studierende und Hochschulbedienstete der brandenburgischen Hochschulen vorgesehen, die eine Tagung am Standort der Hochschule oder inner- bzw. außerhalb des Landes Brandenburg besuchen. In begründeten Fällen richtet sich der Zuschlag aber auch an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Kindern, die von außerhalb kommen und eine Tagung einer brandenburgischen Hochschule besuchen.


Entsprechende Anträge können formlos jeweils bis spätestens zum 15. November gestellt werden. Werden mehr Anträge eingereicht, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet eine Arbeitsgruppe über die Bewilligung.

Projektkoordinatorin "Familiengerechte Hochschule" der BTU Cottbus, Heike Bartholomäus

Tel: 0355-69 3578

 familie[at]tu-cottbus.de


Gleichstellungsbeauftragte der BTU Cottbus, Ehrengard Heinzig

Tel. 0355-69 2324

 gba[at]tu-cottbus.de

Kinderbetreuungs- zuschlag zum BAföG

Das BAföG kann seit Dezember 2007 um einen Kinderbetreuungszuschlag erhöht werden. Dieser muss extra beantragt werden (Auszahlung erfolgt dann auch rückwirkend, Antrag muss spätestens am Ende des Bewilligungszeitraums beim BAföG-Amt eingehen!). Die Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall, es geht um 113 Euro / Monat für das erste Kind und je 85 Euro für weitere Kinder! Anspruchsberechtigung besteht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Der Zuschlag wird als Zuschuss (nicht rückzahlungspflichtig) gezahlt.

Studentenwerk Frankfurt (Oder), Studentenhaus Cottbus, Raum 111


Frau Becker, Tel: 0355-782 1306,  personal[at]studentenwerk-frankfurt.de Sprechzeiten

Dienstag


und Donnerstag

09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr


 


 Zur Internetpräsenz


 BAföG-Rechner


 BAföG-Rückzahlungsrechner

Kindergeld

Kindergeld können alle Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erhalten. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung oder Mitglied eines EU-Staates sein. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Das Kindergeld beträgt pro Monat für das erste und zweite Kind 184,- EUR, für das dritte Kind 190,- EUR und für jedes weitere Kind 215,- EUR. Der Antrag auf Kindergeld ist an die zuständige Familienkasse zu richten.

Familienkasse Cottbus, Thiemstraße 135, 03048 Cottbus


Tel: 01801-546 337 (Festnetz 3,9 ct/min, Mobilfunk höchstens 42 ct/min), Fax: 0355-4864 555,  Familienkasse-Cottbus[at]arbeitsagentur.de


Öffnungszeiten: Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz bzw. Erwerbsarbeit in Deutschland, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67% des zuvor bezogenen Einkommens. Ausgangspunkt der Berechnungen ist das persönliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Mütter und Väter ohne Einkommen erhalten ein Mindestelterngeld in Höhe von 300,- EUR monatlich. Gering verdienende Eltern werden zusätzlich unterstützt. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes unter 1000,- EUR monatlich, so können über 67 % des bezogenen Einkommens gewährt werden.

Stadt Cottbus, Elterngeldstelle, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus


Tel. 0355-612-0


 Elterngeldrechner

Sozialfonds zum Semesterticket vom StuRa

Studierende, die sich aus sozialen oder finanziellen Gründen das Semesterticket nicht leisten können, können beim Studierendenrat der BTU einen Zuschuss auf Unterstützung zur Zahlung des Semesterticketbeitrages beantragen. Beim Zuschuss behält der Antragsteller/die Antragstellerin - im Gegensatz zur Befreiung von der Beitragspflicht - die volle Fahrtberechtigung. Einen Zuschuss kann zunächst nur beantragen, wer sich nicht von der Beitragspflicht befreien konnte. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss der Erwerb des Semestertickets für den/die Antragsteller/in unzumutbar sein. Unzumutbar ist der Erwerb, wenn der Kauf des Semestertickets durch eine besondere Härte erschwert wird und durch das eigene Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden kann. Als besondere Härte gelten unter Anderem werdende Mütter und allein erziehende Personen mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern.

 Nähere Informationen zum Sozialfonds auf den Seiten des Studierendenrats.

Stiftungen und Stipendien

Vereinzelt bieten Stiftungen eine finanzielle Unterstützung, in Form eines Stipendiums, speziell für das studieren mit Kind. Folgende Stipendien Angebote gibt es zum Thema studieren mit Kind. Für die Erlangung eines Stipendiums sind weitere Vorraussetzungen zu erfüllen. Diese sind abhängig von der jeweiligen Stiftung.

 weitere Infos und Tipps zum Studium mit Kind


 Stipendien-Datenbank

Notebooks bei sozialer Bedürftigkeit

Für studierende Eltern werden bei sozialer Bedürftigkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf Anfrage Notebooks zur Verfügung stehen. Diese werden durch das Multimedia-Zentrum

ausgegeben bzw. sind dort erhältlich. Die Beantragung erfolgt über die GBA

Gleichstellungsbeauftragte der BTU Cottbus, Ehrengard Heinzig

Tel. 0355-69 2324

 gba[at]tu-cottbus.de

Zuschuss zur Familienerholung

Der SHIA-Landesverband Brandenburg kann auch im Jahr 2010 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Zuschüsse zur Familienerholung an Familien mit geringem Einkommen vergeben.


In Abhängigkeit vom Familieneinkommen können Zuschüsse in Höhe von 5,20 Euro, 6,70 Euro und 7,70 Euro pro Tag gezahlt werden.

Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag vor Reiseantritt gestellt wird. Das Reiseziel muss in Deutschland liegen; in Ausnahmefällen werden aber auch Reisen nach Polen und in die CR gefördert.


Anträge sind in der Geschäftsstelle des SHIA-Landesverbandes Brandenburg e. V. erhältlich, können auf Wunsch per Post zugeschickt werden.

SHIA e. V. - Selbsthilfegruppen Alleinerziehender Landesverband Brandenburg, Geschäftsstelle

Bahnhofstr. 4, 15711, Königs Wusterhausen

Tel: 03375-294752

Fax: 03375-213363

 www.shia-brandenburg.de