Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Aufstiegsstipendium
Voraussetzungen
- Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen
- Besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
"Besonders erfolgreich" heißt: eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten oder eine besonders - erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb
- Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.
- das zweite Fachsemester darf zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein
- keine Altersgrenzen
Förderung
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere).
Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
Die aktuellen Termine für die Online-Bewerbung und die Auswahlgespräche für das Aufstiegsstipendium finden Sie unter
http://www.aufstiegsstipendium.de.“]

