Überblick
Dozenten: RA Patrick Merkle
Zeitraum: Immer im Sommersemester
Art: Vorlesung
Umfang: 30 Stunden Präsenz, 60 Stunden Selbststudium
Termine: Entnehmen Sie bitte dem aktuellen Kalender
Lernziele
Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen Hand stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Nach Schätzungen der Kommission der Europäischen Union liegt das Geschäftsvolumen der öffentlichen Aufträge in den europäischen Gemeinschaften bei einem Wert von jährlich 1,5 Billionen Euro das sind 16 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts der EU. Das Vergaberecht regelt im Schnittpunkt des Haushaltsrechts und des Wettbewerbsrechts das dabei zu beachtende Verfahren sowie die materiellen Kriterien, nach denen die öffentliche Hand den Auftragnehmer ermittelt. Die Studierenden sollen einen Überblick über diese komplexe Rechtsmaterie erhalten und durch die Ausbildung in die Lage versetzt werden, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite die Grundzüge eines Vergabeverfahrens zu beherrschen und dessen Ablauf zu kennen. Ferner wird ein Überblick über die den Abschluss und das Ergebnis eines Vergabeverfahrens darstellenden kauf-, werk- und dienstvertraglichen Rechtsbeziehungen gegeben.
Inhalte
Die Vorlesung orientiert sich im Ablauf eines Vergabeverfahrens. Insoweit wird zwischen Verfahren auf nationaler Ebene und europaweiten Vergabeverfahren differenziert. Die Rechtsgrundlagen aus dem Haushaltsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht in Verbindung mit den einschlägigen europarechtlichen Vorgaben werden vorgestellt. Typische Fehler in Vergabeverfahren werden anhand konkreter Praxisfälle beschrieben. Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter und der Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern bzw. -senaten wird erläutert. Weiteres Thema sind Schadensersatzansprüche nicht zum Zuge gekommener Bieter im Falle einer Verletzung von Vergaberegeln durch die ausschreibende Stelle. Schließlich wird auf die schuldrechtlichen Beziehungen, welche nach erfolgter Auftragsvergabe zwischen den Beteiligten bestehen, eingegangen. Insoweit wird den Studierenden auch ein Überblick über die maßgeblichen Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts sowie des Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht vermittelt.
Anmerkungen
Vergaberecht - bitte Normtexte mitbringen: GWB 4. Teil (§§ 97ff.), VgV, VOB A, VOL A, VOF, BGB