Die Master-Arbeit ist eine Prüfung, mit der die oder der Studierende nachweisen muss, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Die Master-Arbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit und ihrer Verteidigung (§  19 Abs. 1 f RahmenO-Ma).

Sie werden zur Master-Arbeit zugelassen, wenn Sie nach dem 2. (bzw. 4.) Semester 54 Kreditpunkte gesammelt haben. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen mit den Kreditpunkten finden Sie hier. Bitte beachen Sie, dass Sie zum erfolgreichen Abschluss des Studienganges die volle Kreditpunktzahl (90 Kreditpunkte) erreichen müssen.

Die Master-Arbeit wird von einem/einer Lehrenden des Studienganges ausgegeben und betreut. Sie können selbst Vorschläge für ein Thema unterbreiten.

Die Master-Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der Beitrag der einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt höchstens fünf Monate von der Ausgabe des Themas für die Arbeit bis zur Abgabe der schriftlichen Arbeit.

Nach der Bewertung ist die Arbeit zu verteidigen. Die Verteidigung findet in der Regel nicht später als vier Wochen nach der Bewertung der Arbeit statt.