Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 32 der Studien- und Prüfungsordnung für diesen Studiengang sowie den allgemeinen Bestimmungen (siehe Kasten rechts). Sie benötigen
- einen ersten qualifizierender Hochschulabschluss (FH/UNI) mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Ingenieur- oder Rechtswissenschaften
- eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr. Das juristische Referendariat wird anerkannt
- Grundkenntnisse im Recht, insbesondere im Zivilrecht. Studierende können unter der Auflage zugelassen werden, fehlende Rechtskenntnisse während des Studiums (zusätzlich zum übrigen Curriculum) nachzuholen.
Zusätzlich ist eine Eignungsfeststellungsprüfung abzulegen. Diese Prüfung entfällt bei Rechtswissenschaftlern, die deutsches Recht studiert haben, sowie bei Ingenieuren und Wirtschaftswissenschaftlern mit einer Gesamtnote von mindestens 2,3 im Erststudium.
