Forschung
Bestandsaufnahme und Kritik des deutschen und polnischen Immissionsschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung der Problematik grenzüberschreitender Immissionen
Betreuer: Prof. Dr. L. Knopp, Prof. F.-J. Peine
Mitarbeiter: Ass. jur. Dörthe Rathmann, Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Sascha Bier, Dipl. Wirtschaftsjur. (FH) Nicole Rütz, Ass. jur. Christina Mildner, Ass. jur. Andrea Radcke
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens:
Der Emissionsrechtehandel bildet gegenwärtig den Schwerpunkt bei der Entwicklung des deutschen Immissionsschutzrechts. Nicht nur aus deutscher Sicht ist hiermit ein Konzeptwechsel verbunden. Auch Polen wird sich nach dem EU-Beitritt die Frage stellen, ob die deutsche „Variante“ der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Emissionsrechtehandel auch auf polnische Rechtsverhältnisse angewendet werden kann. Derzeit gibt es weder eine Zusammenstellung polnischen Immissionsschutzrechts noch steht fest, ob die polnischen Verwaltungsstrukturen den Vollzug des ggf. zu ändernden polnischen Umweltrechts gewährleisten können.
Arbeitsschritte und angewendete Methoden
Zunächst ist das aktuelle deutsche Immissionsschutzrecht insbesondere das Luftreinhalterecht und der entsprechenden Vollzugspraxis darzustellen. Es wird eine kritische Analyse der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Emissionsrechtehandel in deutsches nationales Umweltrecht vorgenommen. Daneben soll eine gründliche Bestandsaufnahme der polnischen Regelwerke zum Immissionsschutzrecht und deren Übersetzung ins Deutsche erfolgen. Daraufhin ist zu klären, ob deutsche immissionsschutzrechtliche Instrumente, insbesondere besagter Emissionsrechtehandel, in gegenwärtiges polnisches Recht integriert werden könnten. In diesem Zusammenhang spielt der aktuelle Verwaltungsvollzug polnischer Gesetzgebung durch polnische Umweltbehörden eine große Rolle. Hier ist es erforderlich, exemplarisch mit polnischen Umweltbehörden Kontakt aufzunehmen und Befragungen durchzuführen. Dies dient der Beanwortung der Frage, ob die bisherigen polnischen Verwaltungsstrukturen unter Beachtung der EU-Vorgaben in der Lage sind, den Vollzug des ggf. zu ändernden polnischen Umweltrechts sicherzustellen.
Diesbzgl. sind zwei Symposien geplant, die insbesondere deutsche wie polnische Vertreter der Vollzugsbehörden, deutsche wie polnische Mitglieder der Gesetzgebungsorgane, Umweltwissenschaftler aus Deutschland und Polen sowie vom deutschen und polnischen Immissionsschutzrecht betroffene Unternehmen, Dienstleister ect. als Zielgruppe haben.
Europäisierung des Umweltrechts und Auswirkungen auf die Wirtschaft
Betreuer: Prof. Dr. L. Knopp
Mitarbeiter: Dr. iur. Eike Albrecht, Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Sascha Bier, Dipl. Wirtschaftsjur. (FH) Nicole Rütz
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens:
Die Europäisierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europäischem und deutschem Umweltrecht sind gegenwärtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschläge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatehandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bemühungen der künftigen östlichen Beitrittsländer, insb. Polens, im Hinblick auf eine „europarechtsgerichtete“ Umweltrechtsgesetzgebung.
Arbeitsschritte und angewendete Methoden:
Erfasst werden soll zunächst der aktuelle Stand der Europäisierung des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausführliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbemühungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilitätsfragen bei europäischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilität und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel erörtert. In einem zweiten Komplex werden die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich für Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der künftigen Versicherbarkeit von reinen Ökoschäden deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschließend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens beschäftigt werden, inwieweit die künftigen östlichen Beitrittsländer im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europäische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie mögliche Lösungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, präsentiert werden.
DFG-Sonderforschungsbereich „Ökologische und sozioökonomische Entwicklung gestörter Kulturlandschaften“
Betreuer: Prof. Dr. L. Knopp
Mitarbeiter: Ass. jur. Dörthe Rathmann, Dr. iur. Eike Albrecht
Der Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht begleitet den an der BTU angesiedelten DFG-Sonderforschungsbereich „Ökologische und sozioökonomische Entwicklung gestörter Kulturlandschaften“. Forschungsschwerpunkte sind dabei die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Bergbaufolgelandschaften, namentlich das Bergrecht, das Natur- und Bodenschutzrecht, das Wasserrecht, das Planungsrecht und das Anlagenzulassungsrecht. Auch wird das Verhältnis des Untersuchungsgegenstandes zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Verfassungsrecht, dem Prozessrecht, dem Eigentums- und Besitzrecht, behandelt.
Auswirkungen des neuen Bundes-Bodenschutzgesetzes auf die betriebliche Praxis
Betreuer: Prof. Dr. L. Knopp
Mitarbeiter: Dr. iur. Eike Albrecht
In Abstimmung mit Teilen der gewerblichen Wirtschaft sollen hier die praktischen Auswirkungen verschiedener Regelungen im Bundes-Bodenschutzgesetz insbesondere auf den Grundstücksverkehr und Immobilienmarkt überprüft werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden jeweils in aktuellen Publikationen dargestellt.
S. hierzu auch Knopp/Löhr, Bundes-Bodenschutzgesetz in der betrieblichen und steuerlichen Praxis, Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, 2000
Zur Novellierung der Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS II): Vergleich zwischen bisherigem und neuem Recht
Betreuer: Prof. Dr. L. Knopp
Mitarbeiter: Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Sascha Bier, Dipl. Wirtschaftsjur. (FH) Nicole Rütz
Novelle der Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS II) – zugleich ein Vergleich zwischen bisherigem und neuem Recht. Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen nach EMAS II bei KMU’s in Zusammenarbeit mit dem zuständigen RKW.