Auftragserteilung
Der Zentralwerkstatt ist zur Durchführung von Leistungen ein
schriftlicher Auftrag zu Erteilen.
Der Werkstattleiter oder sein/e Vertreter/in bzw. die oder der zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist bei Bedarf bei der Abfassung des Auftrages behilflich. Der Werkstattleiter erstellt einen Kostenvoranschlag, plant den Auftrag ein und legt den voraussichtlichen Fertigungstermin fest.
Die Zentralwerkstatt sichert eine fachgerechte Auftragsausführung zu.