Kostenregelung
Die Inanspruchnahme der Leistungen der Zentralwerkstatt ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Dabei werden die direkten Materialkosten sowie die Kosten für eventuell anfallende externe Arbeiten einbezogen.
Die indirekt zurechenbaren Kosten werden mit 1,50 € pro Bearbeitungsstunde umgelegt.