Ortsleihe und Ausleihbedingungen
Medien mit Bestandsnachweis in der Universitätsbibliothek können, sofern sie nicht speziellen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, ausgeliehen werden (Ortsleihe).
Für Bestände der Universitätsbibliothek gelten unterschiedliche Ausleihbedingungen:
Ausleihbar sind | Nicht ausleihbar sind |
|---|---|
Freihandbücher (FH) - ohne farbliche Kennzeichnung | Lesesaalexemplare (LS) - mit grünem Streifen gekennzeichnet |
Lehrbuchsammlung (LBS) - mit orangenem Streifen gekennzeichnet | Semesterapparate (SE) - mit blauem Streifen gekennzeichnet |
Mediathek (MT) - mit gelbem Streifen gekennzeichnet | Rara-Bestände (Mag./Ra) - Bestellung über den Bibliothekskatalog |
Magazinbestände (Mag.) - Selbständige Bestellung über den Bibliothekskatalog der UB | Zeitungen und Zeitschriften (ZLS, ZSB) |
Ausleihfrist, Verlängerung
Ausleihfrist: 4 Wochen
Die Leihfrist kann verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihr Benutzerkonto.
Verlängerungsfrist: 8 Wochen
Eine Verlängerung kann widerrufen werden, wenn eine Vormerkung von einem / einer anderen Benutzer(in) vorliegt.
Anzahl der möglichen Verlängerungen
Ausgeliehene Medien können bis zu dreimal verlängert werden. Für eine vierte Verlängerung bitten wir Sie, das Medium an der Ausleihtheke vorzulegen.
Vormerkungen
Entliehene Medien können über den Bibliothekskatalog vorgemerkt werden. Über die Bereitstellung werden Sie per E-Mail oder auf dem Postweg informiert.


