Der Bibliotheksausweis für korporative Benutzer

Laut § 3 Zulassung zur Benutzung Absatz 3 der  f Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Cottbus  können auch Behörden des Landes Brandenburg, im Rahmen der Amtshilfe, für die Bibliothek zugelassen werden.

Während für Behörden des Landes Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe keine Jahresgebühren anfallen, beträgt die Jahreskarte für juristische Personen 25 Euro.

Um einen reibungslosen Anmeldevorgang zu gewährleisten, füllen Sie das bereit gestellte Formular aus. 
Der Bibliotheksausweis wird auf den Namen Ihrer Einrichtung ausgestellt und ist für ein Jahr gültig. Bei Erhalt des Ausweises ist der Personalausweis / Pass der/des Vertretungsberechtigten vorzulegen. 
Das Passwort für das Bestell- und Ausleihsystem ist individuell einstellbar und muss mindestens 6 Zeichen enthalten.

Bitte achten Sie auf Ihren Bibliotheksausweis! Die Rechte und Pflichten liegen bei Ihrer Dienststelle.

Nach Ablauf des Jahres kann Ihr Bibliotheksausweis verlängert werden. Liegen Änderungen betreffs Ihrer Einrichtung vor, benötigen wir aktuelle Angaben und einen neu gestellten Antrag durch Ihren Vertretungsberechtigten.

Für die Online-Antragstellung nutzen Sie bitte folgendes f Formular.
Füllen Sie alle Felder ordnungsgemäß aus und reichen Sie Ihren Antrag an uns weiter. 
Sie können Ihre Daten wie folgt senden:

  • per  E-Mail
  • per Fax: 0355 69-2277
  • per Post: BTU Cottbus, IKMZ, UB, Platz der Deutschen Einheit 2, 03044 Cottbus


Wichtig: 
Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / Behörden- / Dienststellen-/ Verwaltungsleiters oder dessen Vertreter mit Funktionsbezeichnung.