Rechtliche Rahmenbedingungen
Veröffentlichung
Bei einer elektronischen Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der BTU Cottbus verbleiben alle Rechte beim Autor. Er überträgt der Universitätsbibliothek das einfache Verbreitungsrecht.
Wenn Sie die Arbeit zusätzlich in einem Verlag veröffentlichen wollen, muss sich dieser mit der elektronischen Publikation durch die Universitätsbibliothek einverstanden erklären. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu
Autorenverträgen.
Hinweise zu den Veröffentlichungsrechten der Verlage
- SHERPA RoMEO (Deutsch): Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?
http://www.dini.de/wiss-publizieren/sherparomeo/ - SHERPA RoMEO (Englisch): Publisher copyright policies & self-archiving
http://www.sherpa.ac.uk/romeo.php?all=yes
Bitte holen Sie sich auch das Einverständnis eventuell vorhandener Ko-Autoren ein.
Wenn Sie Ihre Arbeit zusätzlich schützen möchten, können Sie einen Standard-Lizenzvertrag von
Creative Commons nutzen.
Die Autoren versichern in einer handschriftlich zu unterzeichnenden Einverständniserklärung
- dass sie der Universitätsbibliothek Cottbus das Recht übertragen, die Arbeit im Internet zu veröffentlichen
- dass Rechte Dritter mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden
- dass die Deutsche Nationalbibliothek, die Publikation ggf. spiegeln und auf ihren Servern öffentlich bereitzustellen darf
- bei Dissertationen zusätzlich
dass die Arbeit der zur Veröffentlichung freigegebenen Arbeit entspricht und identisch ist mit den zugleich eingereichten Druckexemplaren - bei Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten zusätzlich
dass der Betreuer die Veröffentlichung der Abschlussarbeit auf dem Server der Universitätsbibliothek Cottbus empfiehlt und der Lehrstuhl der Veröffentlichung zustimmt
Nutzung
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das
Urheberrechtsgesetz.
Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen z.B. Kopien und Ausdrucke dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 Urheberrechtsgesetz). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.