Ausleihe von Notebooks

Gegenstand

Zeitlich befristete Bereitstellung und Ausleihe von Notebooks an Mitarbeiter und Studierende der BTU zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen sowie für dienstliche Zwecke

 

Umfang

Durch das Multimediazentrum können in begrenztem Umfang Notebooks bereitgestellt werden. Ausleihen erfolgen dabei an Lehrende und weitere BTU-Mitarbeiter primär zum Einsatz in der Lehre sowie zur Unterstützung von Veranstaltungen.

  • Bereitstellung von WLAN-fähigen Notebooks, komplett mit Tragetasche und Mouse im „Werkszustand“ einschließlich aktualisierter Patches des Betriebssystems sowie mit vorinstalliertem Microsoft-Office-Paket (Standard), DVD-Player und Brennsoftware. (Nicht enthalten ist Antivirensoftware)
  • Beratung und Support zum Einsatz des Notebooks, z.B. bei multimedialen Präsentationen, zum Abspielen von Videos u.a.
  • Bei Bedarf: Ausleihe von Peripheriegeräten für die Notebooks (z.B. externes CD/DVD-Laufwerk, externe Festplatte, WebCam u.a.).

 

 

Ausleihe von Präsentationstechnik

Gegenstand

Zeitlich befristete Bereitstellung von Video-/Datenprojektoren (Beamern), Leinwänden und interaktiven Whiteboards einschließlich unterstützende Software und Peripherie (z.B. Kabel) an Mitarbeiter und Studierende der BTU zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen sowie für dienstliche Zwecke

 

Umfang

  • Beratung und Support zum Einsatz und zur Bedienung der Präsentationstechnik für unterschiedliche Einsatzszenarien
  • Bereitstellung / Ausleihe von Videodatenprojektoren (auch mit Dokumentenkamera), mobiler Leinwände, interaktives Whiteboard mit Rollengestell, mobiles Großbild-TFT-Display.

 

Ausleihe von Video-, Audio- und Fototechnik

Gegenstand

Bereitstellung von Video-, Audio- und Fotogeräten mit Zubehör zur Multimediaproduktion

 

Umfang

Neben der Bereitstellung von Audio-, Video- und Fototechnik mit dem jeweiligen Zubehör erfolgen durch das Multimediazentrum weitere Leistungen. Darin enthalten sind Beschaffung, Wartung, Up-Dates und die Beratung und Einweisung der Nutzer. Vorhanden sind digitale Fotoapparate, Videokameras, Tonaufzeichnungsgeräte, Mikrofone, Stative, Beleuchtung, Kabel etc. 
Die Bereitstellung und Ausleihe umfasst:

  • Gemeinsame Bedarfsanalyse und Beratung vor der Ausleihe,
  • Reservierung nach Anmeldung,
  • Bereitstellung der auszuleihenden Technik in einsatzbereitem Zustand,
  • optional bei Bedarf: Einweisung des Nutzers in die Handhabung der auszuleihenden Technik.

 

 

Ansprechpartner

Ausleihe von Notebooks und von Präsentationstechnik

Dipl.-Ing. H.-J. Ullmann
Tel.: (0355) 69 4355 
EMail:  ullmann[at]tu-cottbus.de

Ausleihe von Audio- und Videotechnik

Dipl.-Ing. R. Schuster
Tel.: (0355) 69 4567 
EMail:  schuster[at]tu-cottbus.de

 

Ausleihformulare

Die Anmeldeformulare für eine Ausleihe bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Ausleihtermin entweder per EMail zurück schicken (siehe Ansprechpartner) oder das ausgedruckte und ausgefüllte Formular beim MMZ abgeben.

Eine Anmeldung zur Ausleihe ist auch telefonisch möglich.
Beachten Sie bitte, dass kein Anspruch auf eine Ausleihe besteht.

Ausleihformular für Präsentationstechnik
Ausleihformular für Audio-/Videotechnik

 

Ausleihkonditionen

Die Ausleihe erfolgt ausschließlich zu dienstlichen Zwecken an Mitarbeiter und Studierende der BTU Cottbus.

Das ausgeliehene Gerät und Zubehör befindet sich in technisch einsatzbereitem Zustand und ist unbeschädigt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Empfänger verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit dem Gerät und Zubehör. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Schäden und Verluste sowie beim Betrieb auftretende Mängel sind sofort anzuzeigen, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Gerätes. Bei nachweisbar grob fahrlässigem Umgang, der zu einem Schaden oder Verlust führt, kann der Empfänger entsprechend den gültigen Rechtsvorschriften in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes haftbar gemacht werden.

Bei der Ausleihe werden Angaben zur Person, zum Lehrstuhl bzw. zur Einrichtung sowie zum Ausleihzweck benötigt. Für die Legitimation ist die Vorlage eines gültigen BTU-Dienstausweises bzw. Studentenausweises erforderlich.