Regeln für Handapparate
- Als Grundausstattung für spezifische Aufgaben in Lehre und Forschung können am Lehrstuhl des berufenen Professors Handbibliotheken (Handapparate) aufgebaut werden. Diese Medien sind Eigentum der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus.
- Der Umfang des Handapparates sollte 300 Bände nicht überschreiten.
- Der Hochschullehrer entscheidet über die zu erwerbende Literatur. Die Beschaffung erfolgt durch die Universitätsbibliothek unabhängig von der Finanzierungsquelle gemäß Beschaffungsrichtlinie der BTU Cottbus. Medien für Handapparate werden nicht aus dem regulären Medienetat der Universitätsbibliothek finanziert.
- Die Medien werden von der Universitätsbibliothek inventarisiert und im lokalen OPAC sowie in Verbundkatalogen nachgewiesen. Für jeden Handapparat wird ein Ausleihkonto geführt. Gemäß Landeshaushaltsordnung sind Revisionen durchzuführen.
- Die im Handapparat vorhandenen Medien müssen am Lehrstuhl verfügbar sein. Bei dringendem Bedarf werden die Medien Mitarbeitern und Studierenden der BTU Cottbus vom Lehrstuhl nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt. Den Nachweis führt der Lehrstuhl.
- Bei Ausscheiden des Professors aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ist eine Revision durchzuführen.
- Medien, die vom Lehrstuhl nicht mehr benötigt werden, sind der Universitätsbibliothek zu übergeben.