Buchverluste und Buchbeschädigungen
Entsprechend der
Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der BTU Cottbus (BenOBib) vom 05. Mai 2011, § 6 Rechte und Pflichten der Benutzer oder Benutzerinnen, Absatz (4) gilt:
Für Schäden und Verluste an den zur Benutzung überlassenen Medien hat der Benutzer oder die Benutzerin vollwertigen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn oder sie kein Verschulden trifft.
Eine Entscheidung über Art und Höhe der Ersatzleistung trifft die Universitätsbib-liothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie kann von dem Benutzer oder der Benutzerin insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf dessen oder deren Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wert in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen.
Werden als verloren gemeldete Medien nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer oder die Benutzerin Anspruch auf Übergabe des Ersatzexemplars oder der inzwischen erstellten Reproduktion.
