Urheberrecht

Informationen zur Nutzung von Dokumenten 

Das Urheberrecht gilt für die Nutzung von Werken in digitaler Form ebenso wie für gedruckte Werke.
Einzelne Vervielfältigungen (Ausdrucke, Downloads) dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verarbeitung weiterer Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist jeder Benutzer selbst verantwortlich und für Missbrauch haftbar.

Informationen zur Veröffentlichung von Dokumenten  

Urheberrechtliche Fragen zur elektronischen Verbreitung von Texten in Datenbanken müssen vom Autor selbst geregelt werden.
Probleme können bei Texten auftreten, die über Verlage veröffentlicht wurden, weil die Verlage in der Regel die parallele elektronische Veröffentlichung verbieten.
Autoren, die ihre Artikel im Internet anbieten, stimmen damit auch der Nutzung, einschließlich Vervielfältigung, zu.

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Dipl.-Bibl. (FH) Claudia Neubert
telefon 0355 69-2375
 neubert[at]tu-cottbus.de
 
Dipl.-Bibl. (FH) Gabriele Morstein
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Für technische Fragen:
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