Akademische Voraussetzungen sind ein erster berufsqualifizierender Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule aus den Bereichen Wirtschaft, Ingenieurswissenschaften oder Recht und Grundkenntnisse des deutschen Rechts, insbesondere des Zivilrechts. Bachelor Studiengängen muss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern zugrunde liegen, um anerkannt zu werden.
Beruflich ist qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr oder eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung Voraussetzung. Das juristische Referendariat wird anerkannt.