Prüfungstermine

Bei Fragen zu "Privatrecht" wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht  (Sekretariat Frau Regina Kirsche - per E-Mail  kirsche[at]tu-cottbus.de oder telefonisch 0355 69-3428) 

 

Sommersemester 2012

Probeklausur Gesellschaftsrecht
06.07.2012, 13:45 bis 15:15 Uhr, HS C

Klausur in Grundzüge des Europarechts
12.07.2012, 17:30 bis 19:00 Uhr, Audimax 2

Klausur im Staats-, Verwaltungs- und Umweltrecht
24.07.2012, 11:00 bis 14:00 Uhr, Audimax 2

Wiederholungsklausur im Staats- und Verwaltungsrecht I
24.07.2012, 11:00 bis 14:00 Uhr, Audimax 2

Wiederholungsklausur im Patentrecht
26.07.2012, 09:00 bis 10:30 Uhr, HS A

Wiederholungsklausur im Arbeitsrecht
26.07.2012, 09:00 bis 10:30 Uhr, HS A

Klausur im Handels- und Gesellschaftsrecht
27.07.2012, 09:00 bis 13:00 Uhr, HS A

Klausur im Privatrecht II
01.08.2012, 14:30 bis 16:00 Uhr, Audimax 1 und Audimax 2 sowie 14:30 bis 17:30 Uhr, GH für die 180-Min.-Klausuren

Wiederholungsklausur im Privatrecht I
01.08.2012, 14:30 bis 16:00 Uhr, Audimax 1 und Audimax 2

Klausur im Medienrecht I
04.08.2012, 10:00 bis 11:30 Uhr, Audimax 2

Wiederholungsklausur im Medienrecht II
04.08.2012, 10:00 bis 11:30 Uhr, Audimax 2

Wiederholungsklausur in Wirtschaftswissenschaften I
04.08.2012, 13:00 bis 14:30 Uhr, HS A

Wiederholungsklausur im Finanz- und Steuerrecht
12.08.2012, 13:00 bis 14:30 Uhr, HS A



Hinweis: 

Für die Klausuren sind als Hilfsmittel die jeweils aufgeführten Gesetzestexte zugelassen. Hilfsmittel sowie Schreibutensilien werden nicht gestellt. Im Hilfsmittel dürfen nur vereinzelte handschriftliche Verweisungen auf andere Vorschriften (Paragraphenhinweise) enthalten sein, sowie gelegentliche Unterstreichungen. Farblich markierte Textteile sind unschädlich, sofern sie keine Systematik erkennen lassen. Darüber hinaus gehende Notizen, Randbemerkungen oder Beilagen, insbesondere Aufbauschemata, sind nicht zugelassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt ebenso wie die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel als Täuschungsversuch. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts und die Aufsichtführenden überwacht.