Bachelorarbeit
Die Anfertigung der Bachelor-Arbeit und ihre erfolgreiche Verteidigung schließen das Bachelor-Studium ab. Die Bachelor-Arbeit ist ebenfalls ein Modul (Modulbeschreibung Modul 12333) und muss somit auch bei Beginn der Bearbeitung im Studierendensekretariat angemeldet werden.
Beachten Sie:
- Die Bachelor-Arbeit kann erst nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsleistungen (Prüfungen und Studienleistungen) des Grundstudiums erfolgen.
- Die Bachelor-Arbeit wird von einem Hochschullehrenden des Institut für Informatik, Informations- und Medientechnik ausgegeben, der Sie während der Bearbeitung betreut. Sprechen sie frühzeitig mit den in Frage kommenden Betreuern, damit sie gegebenfalls die benötigten Module im Fachstudium belegen.
- Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Formular „Anmeldung Bachelor-Arbeit”. Dieses Formular ist vom betreuenden Lehrstuhl an das Studierendensekretariat zu senden. Bitte geben Sie ebenfalls beim Studiengangsbearbeiter das ausgefüllte Formular "Antrag Ausstellung Zeugnis PSO 2008" aus, mit dem Sie erklären, welche Module im Bachelor abgerechnet werden sollen, ggf. mit einem Zusatz, welche Module noch erwirtschaftet werden müssen. (Formularseite)
- Vor der Verteidigung ist das das mehrfarbige Prüfungsanmeldeformular auf dem Studierendensekretariat abzuholen (mindestens eine Woche vorher).
- Sie haben vier Monate Zeit für die Bearbeitung (nach § 19 „Bachelor-Arbeit” Absatz (3) Satz 4 der Rahmenordnung Bachelor). Eine Verlängerung um einen Monat kann unter Angabe der Gründe beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag ist zwei Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zu stellen. (Formularseite)
- Sie haben die Arbeit in zweifacher Ausfertigung bei der Betreuerin oder dem Betreuer abzuliefern. Zusätzlich ein Exemplar zur Archivierung beim Prüfungsausschuss.
- Bei der Abgabe der schriftlichen Arbeit müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben (Text der Selbstständigkeitserklärung).
- Das Zweitgutachten kann durch einen Mitarbeiter des Lehrstuhls erstellt werden.
