Studiengangswechsel zu/von Informatik
Ein Studiengangswechsel soll im Voraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden. Bitte Termin per eMail ausmachen.
Während des Bachelor- bzw. Master-Studiums gelten die folgenden Grundregeln:
- Erbrachte Prüfungsleistungen (z. B. aus der Informations -und Medientechnik) in Modulen, die in beiden Studiengängen abrechenbar sind (z. B. Algorithmieren und Programmieren, Softwarepraktikum, Mathematik IT-1 ) werden anerkannt, sowohl im positiven wie auch im negativen Fall (d.h. auch Fehlversuche werden angerechnet). Das bedeutet aber nicht, dass z.B. Bachelor-Fächer aus IMT, die bei Informatik nicht im Bachelor-Programm sind, auch in Informatik anrechenbar sind. Man kann sie aber gegebenenfalls als Zusatzmodule wählen.
- Wer in einem verwandten Studiengang (z.B. IMT) endgültig durchgefallen ist (d.h. den Prüfungsanspruch verloren hat), kann nicht wechseln (siehe
RahmenO-Ba § 11 (2) ).. Es empfiehlt sich daher, vor einem dritten Prüfungsversuch zu wechseln.
- Fehlversuche bei Prüfungen in solchen Fächern werden gewert
Bei einem "kreuzweisen" Studium, z. B. Bachelor Informatik mit Master IMT und umgekehrt, entscheidet der Prüfungsausschuss nach Empfehlung des Mentors über die Zulassung.
Für einen Wechsel nach Erwerb des Bachelor-Grades von IMT zu Informatik wird die Auflage gegeben, das Modul "Theoretische Informatik" sowie ein weiteres Modul mit mindestens 6 Kreditpunkten aus dem Komplex "Grundlagen der Informatik" mit Niveaustufe 300 nach zu holen.
Für einen Wechsel zu IMT nach dem Erwerb des Bachelor-Grades in Informatik müssten die E-Technik- und Medien-Module nachgeholt werden
