Teilzeitstudium
Das Teilzeitstudium ist durch die
"Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus" vom 29. Mai 2006 geregelt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung soll im Vorraus mit dem Fachstudienberater geklärt werden.
Ein Teilzeitstudium ist möglich bei Pflege und Erziehung von Kindern, Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Behinderung oder chronischen Erkrankung, regelmäßiger Berufstätigkeit, etc.
Bei einem Teilzeitstudium werden alle Fristen verdoppelt. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt Fachsemester werden nur zur Hälfte gezählt. Innerhalb eines Studienjahres dürfen nur 30 Kreditpunkte erworben werden. Ein Studienplan muss erstellt werden. Ein angemessener Studienfortschritt während des Teilzeitstudiums ist regelmäßig nachzuweisen.
Das Teilzeitstudium wird beantragt mit dem Formular "Antrag auf Teilzeitstudium" (siehe Formularseite).
