Mitteilungen 2012
03. September 2012 (Neuregelungen zur Prüfungsunfähigkeit)
Ab dem WS 2012/2013 ist das „
Ärztliche Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ zu verwenden und muss nach Auftreten der Krankheit, spätestens jedoch fünf Werktage nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit bei beim
Studiengangsbearbeiter im Referat Studentische Angelegenheiten und Hochschulrecht vorgelegt bzw. postalisch zugesandt werden. Das ärztliche Attest darf nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein. Eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung
(„gelber Zettel“) ist kein Attest und reicht daher keinesfalls für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus. In Zweifelsfällen oder im Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.
Fremdsprachige Atteste bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
Gegebenfalls anfallende Kosten für ein Attest tragen Sie selbst. Sie können der Hochschule nicht in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen auf der
Seite des Studierendensekretariats.

25. Juni 2012 (Ausschreibung Deutschlandstipendium)
Am 25 Juni 2012 ist die Ausschreibung der Deutschlandstipendien für das Wintersemester 2012/13 im Internet erfolgt, siehe unter Link Deutschlandstipendium an der BTU.
Ein Stipendium ist fachgebunden im Bereich Informatik.
Aushang zur Ausschreibung
weitere Informationen
Homepage BMBF „Deutschlandstipendium“
20. Juni 2012 (Abwesenheit Noack, Gengler)
Im Zeitraum vom 13.06.2012 bis 13.07.2012 ist Herr Noack (Studierendensekretariat) nicht im Hause. Bitte nehmen Sie in dieser Zeit nur in äußerst dringenden Fällen die Sprechzeiten im Studierendensekretariat wahr (Vertretung ist Frau Schmidt).
Vom 20.07.2012 bis voraussichtlich 15.09.2012 ist Dr. Gengler (Ansprechpartner Prüfungsausschuss) nicht im Hause sein. Während der Zeit werden keine Anträge beim Prüfungsausschuss bearbeitet.
Notwendige Zulassungen zu Diplomarbeiten sowie Verlängerungsanträge zur Bearbeitungszeit von Graduierungsarbeiten bitte bis zum 13.07.2012 einreichen.
10. Mai 2012 (Auslaufen der Informatik-Diplom-Studiengänge)
Die
Satzung über die Aufhebung von Diplom-, Bachelor- und Master-Studien- und Prüfungsordnungen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus vom 29.02.2012 ist am 09.05.2012 im Amtsblatt 18/2012 und damit am 10.05.2012 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft getreten.
- Die Studien- und Prüfungsordnung von 1995 läuft zum 30.09.2013 (Ende SS 2013) aus.
- Die Studien- und Prüfungsordnung von 2004 läuft zum 30.09.2017 (Ende SS 2017) aus.
Sofern der Diplom-Abschluss nach diesen Prüfungsordnungen erlangt werden soll, müssen alle Prüfungen (inklusive der Diplomarbeit mit der Verteidigung) bis zu dem Auslaufzeitpunkt abgelegt sein.
Ergeben sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen frühere Fristen, so bleiben diese früheren Fristen weiter bestehen.
Studierende, die zu dem Zeitpunkt des Auslaufens ihren Abschluss noch nicht abgeschlossen haben, werden dann in die aktuelle Prüfungsordnung überführt.
