Modulkoordination in Fakultät 1

Aus der Modulrichtlinie ( Neufassung der Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen vom 28. Dezember 2010, Amtsblatt der BTU Cottbus 1/2011):

"Ein Modul ist die kleinste inhaltliche, strukturelle und prüfungstechnische Einheit eines Studiengangs. Ein Modul vermittelt eine nachvollziehbare, klar beschriebene Teilqualifikation im Rahmen der Gesamtqualifikation eines Studienprogramms und unterscheidet sich insofern vom klassischen "Studienfach". Ein Modul geht somit über die Lehrveranstaltung hinaus. Ein Modul wird über das Lernziel definiert, die Übersicht Inhalte werden entsprechend zusammengestellt."

"Ein Modul schließt i.d.R. mit einer Prüfung ab. Unter „Prüfung“ wird die bewertete und benotete Gesamtleistung eines Moduls, die in die Gesamtnote des Studiengangs eingehen soll, verstanden. Werden Module zwar bewertet, aber nicht benotet, wird die erbrachte Gesamtleistung als „Studienleistung“ bezeichnet. Dies ist i.d.R. nur für praktische Studienabschnitte zulässig. Für Aussagen, die für beide Kategorien zutreffen, ist der Oberbegriff „Prüfungsleistungen“ zu verwenden.." 

Die Modulrichtlinie regelt Umfang und Form der Module. Zum Beispiel ist in ihr geregelt, dass an der BTU alle Module eine gradzahlige Kreditpunktzahl haben müssen, die mindestens 6 beträgt. Module solle in der Regel 10 Kredipunkte nicht überschreiten. Insbesondere mit Rücksicht auf Austauschstudierende sollten Module im Regelfall auf ein Semester beschränkt sein.

 

Die Modulrichtlinie wurde 2010 überarbeitet. Zum Einen mussten hochschulübergreifende Vorgaben berücksichtigt werden, zum Andern zwang die Erfahrung aus dem täglichen Umgang mit Modulen zu einigen Anpassungen. Hinzu koam, dass im Wintersemester 2010/11 der an der BTU entwickelte Prototyp MOVERON durch die entsprechenden HIS-Komponenten abgelöst wird, was auch einige Anpassungen bedingte.

Existierende Module, die nicht den Kriterien der neuen Modulrichtlinie  entsprechen (z.B. Module mit 4 Kreditpunkten) haben vorerst Bestandsschutz, siehe Absatz 2 von "4. Inkrafttreten; Außerkrafttreten; Übergangsregelung" .

 Neufassung der Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen vom 28. Dezember 2010, Amtsblatt der BTU Cottbus 1/20)

Alte Fassung: f Richtlinie zur Modularisierung von Studiengängen vom 8. Oktober 2004, Amtsblatt der BTU Cottbus 15/2005

Hinweise der zentralen Moduladministration finden Sie auf der zentralen Seite Modulverwaltung, insbesondere einen f Leitfaden zur Modulverwaltung (Beschreibung für Modulverantwortliche und Eingabevertreter zur Beantragung und Änderung von Modulen in die Moduldatenbank) sowie ein Glossar (Begriffsdefinitionen) zur Modulverwaltung.

 

 

 

 

 

Modulkoordinator

Dr. Romain Gengler
Tel. 0355 69 3806
 gengler[at]tu-cottbus.de

Links

f Modulrichtlinie
(Amtsblatt 01/2011 vom 15.04.2011)

Modulformular
 .txt   f .   f .    .odt

f Zeitplan für die Bearbeitung von Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungen

f Leitfaden zur Modulverwaltung

Glossar (Begriffsdefinitionen) zur Modulverwaltung

f Prozessgrafik zum Ablauf der Modulverwaltung


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