Doktorandenförderung 2009

Vorlage Vermerk mit Bearbeiter

DAAD-Programm Doktorandenförderung 2009

Einreichen von Vorschlägen

 

Sehr geehrte Frau Professor, sehr geehrter Herr Professor,

für das Haushaltsjahr 2009 stehen der BTU Cottbus Stipendienmittel zur Verfügung. Dabei handelt es sich um „Teaching Assistantships“ und Research Assistantships“ für den Einsatz von ausländischen Doktoranden und Postdoktoranden zur Unterstützung in Lehre und Forschung. Aus diesem Grund bitte ich Sie, mir bis zum 16. Januar 2009 Vorschläge zur Vergabe der Stipendien einzureichen.

Für eventuelle Rückfragen stehen Frau Klimpke und ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Körner, M.A.

Leiterin

Erläuterungen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich ist es auf Grund meines Schreibens vom 16.12.08 zu
einigen Verwechslungen bzw. 
Missverständnissen bezüglich des zu fördernden Programms gekommen. 
Dies bitte ich zu entschuldigen. Hierbei handelt es sich nicht um das 
Stipendienprogramm bei dem sich die ausländischen Studierenden direkt 
beim Akademischen Auslandsamt bewerben können, sondern um das seit
 3 Jahren existierende Programm der STIBET - Doktorandenförderung, 
bei dem die Professoren ihre betreuten Doktoranden/ Ph.D. Studenten 
für ein 'teaching oder research assistantship' nominieren können. 
Dafür hat das AAA beim DAAD Gelder eingeworben.

Für die verbesserte Betreuung von ausländischen Doktoranden und
Postdoktoranden gibt es, neben anderen Maßnahmen, die Möglichkeit, 
im Rahmen dieser 'teaching and research assistantships' ausländische 
Promovenden zur Unterstützung von Lehre und Forschung einzusetzen. 
Die Vergütung kann max. 400€ pro Monat betragen, bei einer Arbeitszeit 
von ca. 9h pro Woche.

Bei der Vergabe eines Research Assistantship muss der Doktorand in
einem Forschungsprojekt des jeweiligen Lehrstuhls angesiedelt sein. 
Durch die Mitarbeit in den Forschungsprojekten und der Assistenz beim 
Projektleiter/Professor soll eine bessere Integration der ausländischen 
Doktoranden an der Hochschule erfolgen. Die Bearbeitung des eigenen  
Forschungsvorhabens reicht für eine Nominierung nicht aus.

Für die Vergabe eines Teaching Assistantship ist Voraussetzung,
dass der Doktorand aktiv bei der Vorbereitung und/oder Durchführung 
der Lehre des jeweiligen Lehrstuhls/ betreuenden Professors teilnimmt. 

Die Antragstellung der einzelnen Lehrstühle an das Akademische
Auslandsamt kann formlos erfolgen. Anträge müssen eine kurze 
Beschreibung der geplanten Maßnahmen und eine Aussage zum Stundenumfang 
und Dauer der Maßnahme enthalten sowie die Unterschrift des betreuenden 
#Professors tragen. Bei Vergabe eines dieser Stipendien muss der 
Stipendiat nach Ablauf der Förderzeit einen Bericht zur geleisteten 
Arbeit im Akademischen Auslandsamt einreichen. Dabei ist nachzuweisen, 
dass die Mittel ausschließlich für die genannten Maßnahmen verwendet 
wurden. Dies muss vom betreuenden Professor bestätigt. 

Bitte beachten Sie, dass die nominierten Studierenden bereits
immatrikuliert sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Körner
Leiterin
Akademisches Auslandsamt