Wissens- und Technologietransfer für Innovationen

In der Aktion "Wissens- und Technologietransfer für Innovationen" im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wird zur nächsten Antragsrunde 01.06.2010 aufgerufen.

Gefördert werden Investitionen, Personal- und Sachausgaben, Dienstleistungen und Beratungsleistungen. Die Förderung von Vorhaben erfolgt i.H.v. 75 % aus EFRE-Mitteln. Ihre vollständigen Antragsunterlagen können ungebunden in zweifacher Ausfertigung bis spätestens 18. Mai 2010 in der Technologietransferstelle eingereicht werden.

Bitte informieren Sie sich hierzu auch im Intranet unter: http://www.tu-cottbus.de/intern/mitarbeiterportal/ratgeber/finanzen/drittmittel/efre/

Beachten Sie bitte, dass hier die neuen Formulare für den Antrag und die Geräteliste hinterlegt und zu verwenden sind.

 

Zur Beachtung - Personalkosten! 

In den Anträgen können auch Personalkosten gefördert werden. Vertiefende Informationen hierzu finden Sie in dem Eckpunktepapier des MWFK für die Förderung von Personalkosten im Rahmen der Fördergrundsätze zu „Wissens- und Technologietransfer für Innovationen“ und „e-learning und e-knowledge“ im BTU Intranet (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass Personal aus bereits finanzierten Projekten nicht zur Deckung des Eigenanteils zum Ansatz gebracht werden kann. Somit erhöhen die Personalkosten die Gesamtkosten und damit auch den zu erbringenden Eigenanteil und reduzieren ihn nicht.  

Wenn Personal gefördert werden soll, so ist hierfür nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides bzw. nach der Genehmigung des vorfristigen förderunschädlichen Maßnahmebeginns ein neuer eigens für das Projekt verfasste Arbeitsvertrag zu schließen.

 

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Leiter der Technologietransferstelle, Markus Stabler (Tel.: 0355/69-2110. E-Mail: markus.stabler@tu-cottbus.de).