Lehre
Bei der Darstellungslehre in der Architektur steht zweifelsohne die Darstellung von Gebäuden und Noch-nicht-Gebautem im Mittelpunkt. Dennoch ist diese Festlegung mehr als unvollständig. Sie deckt lediglich den visuellen Aspekt von Architektur ab, ist also genaugenommen reine Abbildung. Genauso wichtig ist die Darstellung von nichtvisuellen Inhalten, solchen also, die zunächst nicht sichtbar sind, aber dennoch sichtbar gemacht werden sollen.
Der Vorgang, nicht sichtbare (invisible) Inhalte sichtbar (visible) zu machen, könnte wörtlich als Sichtbarmachung (Visualisierung) bezeichnet werden, wäre der Begriff Visualisierung nicht bereits belegt durch genau die Darstellung derjenigen Aspekte der Architektur, die ohnehin sichtbar sind.
Nicht sichtbare Inhalte sind jedoch alle anderen, und genau hier beginnt die Darstellungslehre, über die reine Abbildung hinaus zu gehen. Der Prozess des Architekturschaffens beginnt immer bei der begrifflichen Definition einer Entwurfsabsicht, egal, ob es sich dabei um einen räumlichen, einen materiellen oder einen ökonomischen Gedanken handelt. Diese Absicht ist in den wenigsten Fällen direkt abbildbar, sondern muss zuerst in den Bereich des Visuellen übertragen werden.
Begreift man den Prozess der Übertragung von Information mithilfe visueller Techniken als Ganzes, also sowohl um das reine Visualisieren im Sinne des Abbildens, als auch um das Sichtbarmachen von Unsichtbarem, dann ist die Gemeinsamkeit insgesamt die Vermittlung über das Visuelle, also die visuelle Kommunikation.
Darstellungslehre ist daher die Lehre der visuellen Kommunikation.
