Architektur (Diplom/mod. Diplom)
Baupraktikum | Büropraktikum | |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 10 Wochen |
Anforderungen | Handwerkliche Tätigkeit auf der Baustelle oder in einem baugewerblichen Betrieb in mind. 2 Tätigkeiten oder eine Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe | Eine Tätigkeit in mindestens 2 Bereichen |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte | |
Architektur (Bachelor + Master)
Für die Studierenden, welche nach Prüfungs- und Studienordnung 2008 studieren, ist das Praktikum freiwillig. Ein absolviertes Praktikum wird als Zusatzleistung in den Zeugnisunterlagen anerkannt.
| Baupraktikum | Büropraktikum |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 12 Wochen |
Anforderungen | Handwerkliche Tätigkeit auf der Baustelle oder in einem baugewerblichen Betrieb in mind. 2 Tätigkeiten oder eine Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe | Eine Tätigkeit in mindestens 2 Bereichen aus Vorentwurf, Entwurf, Bauplanung, Ausschreibung oder Bauleitung in einem Architekturbüro oder Planungsbüro, dessen Leiter Mitglied der Architektenkammer ist Mindestdauer 4 Wochen je Abschnitt |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Anerkennung durch den Prüfungsausschuss | Anerkennung durch die Fakultät |
Architekturvermittlung (Master)
| Büropraktikum |
|---|---|
Dauer | 8 Wochen |
Anforderungen | Eine Tätigkeit in einem Büro, einer Institution oder freien Arbeitsgemeinschaft an einem Projekt mit klarem Bezug zu Aufgaben der Architekturvermittlung |
Nachweise | Eine Tätigkeit in mindestens 2 Bereichen aus Vorentwurf, Entwurf, Bauplanung, Ausschreibung oder Bauleitung in einem Architekturbüro oder Planungsbüro, dessen Leiter Mitglied der Architektenkammer ist |
Berichte | Erstellung eines ausführlichen Berichtes von mind. 20.000 Zeichen Länge. Der Bericht beschreibt die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Inhalte der Praktikumstätigkeit. Der Bericht ist der Mentorin/dem Mentor zur Anerkennung vorzulegen |
Anerkennung | nach dem Praktikumskolloquium (45 Min) Anerkennung durch die Fakultät |
Bauingenieurwesen (Diplom + mod. Diplom)
| Baupraktikum | Büropraktikum |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 6 Wochen |
Anforderungen | Handwerkliche Tätigkeit auf der Baustelle | Tragwerksplanerische, baukonstruktive oder bauleitende Tätigkeit in mind. 2 Bereichen aus Ausschreibung, Planung oder Ausführung in einem Planungsbüro oder Bauamt Mindestdauer 2 Wochen je Abschnitt |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte | |
Bauingenieurwesen (Bachelor + Master SE/CE)
Für die Studierenden, welche nach Prüfungs- und Studienordnung 2008 studieren, ist das Praktikum freiwillig. Ein absolviertes Praktikum wird als Zusatzleistung in den Zeugnisunterlagen anerkannt.
| Büropraktikum (Bachelor) | Büropraktikum (Master) |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 12 Wochen |
Anforderungen | Tragwerksplanerische, baukonstruktive oder bauleitende Tätigkeit in mind. 2 Bereichen aus Ausschreibung, Planung oder Ausführung in einer Baufirma, im Planungsbüro, bei Bauauftraggebern, im Bauaufsichtsamt oder bei Prüfingenieuren eine zusätzliche baupraktische Tätigkeit wird empfohlen | |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte | Vorlage der Originale der Bestätigungen |
World Heritage Studies (Master Praktikumsordnung 2001)
| Büropraktikum |
|---|---|
Dauer | 6 Wochen |
Anforderungen | Tätigkeiten, die einen klaren Bezug zum Welterbe haben. Eine abgeschlossene Berufsausbildung |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte |
World Heritage Studies (Master Praktikumsordnung 2006)
| Büropraktikum |
|---|---|
Dauer |
12 Wochen
|
Anforderungen |
Tätigkeiten, die einen klaren Bezug zum Welterbe haben. Eine frühere Berufstätigkeit in einem verwandten Feld kann anerkannt werden. |
Nachweise |
Bescheinigung des Praktikumsanbieters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen sind. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken |
Berichte |
Wird die praktische Tätigkeit in Form eines Praktikums nachgewiesen, hat die Praktikantin/der Praktikant einen Praktikumsbericht von mindestens 10 Seiten vorzulegen, der eine Übersicht der durchgeführten Arbeiten sowie eine ausführliche Darstellung und Bewertung der Arbeitsschwerpunkte des Praktikums enthält. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen. |
Anerkennung |
Vorlage der Originale der Bescheinigungen und Berichte. Anerkennung durch das Praktikumsamt |
Stadt- und Regionalplanung (Diplom)
Für die Studierenden, welche nach Prüfungs- und Studienordnung 2008 studieren, ist das Praktikum freiwillig. Ein absolviertes Praktikum wird als Zusatzleistung in den Zeugnisunterlagen anerkannt.
| Baupraktikum | Büropraktikum |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 16 Wochen |
Anforderungen | Handwerkliche Tätigkeit auf der Baustelle oder in einem baugewerblichen Betrieb in mind. 2 Tätigkeiten oder eine Berufsausbildung im Bauhauptgewebe | Tragwerksplanerische, baukonstruktive oder bauleitende Tätigkeit in mind. 2 Bereichen aus Ausschreibung, Planung oder Ausführung in einem Architektur- oder Stadtplanungsbüro, deren Leiter Mitglied der Architektenkammer |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte | |
Stadt- und Regionalplanung (Bachelor + Master)
| Büropraktikum (Bachelor) | Büropraktikum (Master) |
|---|---|---|
Dauer | 8 Wochen | 13 Wochen |
Anforderungen | Tätigkeit in den Bereichen des Städtebaus, der Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung, des Stadtmanagements, der Stadtwirtschaft bzw. Stadterneuerung in einem Planungs- bzw. Architekturbüro oder in Bau- und Planungsämtern, in außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Projektentwicklungsgesellschaften mit städtebaulichem oder planerischem Entwicklungsprofil | Tätigkeit in den Bereichen des Städtebaus, der Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung, des Stadtmanagements, der Stadtwirtschaft bzw. Stadterneuerung in einem Planungs- bzw. Architekturbüro oder in Bau- und Planungsämtern, in außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Projektentwicklungsgesellschaften mit städtebaulichem oder planerischem Entwicklungsprofil |
Nachweise | Bescheinigung des Praktikumsanbierters, aus der eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen ist. Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet und sind zu vermerken. | |
Berichte | Der Praktikant hat einen formlosen Bericht, der eine zeitliche Übersicht der durchgeführten Arbeiten, gerechnet nach Tagen bzw. Wochen und eine Beschreibung bzw. Darstellung der Arbeitsschwerpunkte enthält, vorzulegen. Dieser Bericht ist vom Praktikumsbetrieb bestätigen zu lassen (max. 2 Seiten) | |
Anerkennung | Vorlage der Originale der Bestätigungen und Berichte | |
