Das Studium (Regularien)

Studienbeginn

Jedes Winter- und Sommersemester

Studiendauer

zwei Jahre

Zulassungsvoraussetzungen

Bachelor-Abschluss in Stadt- und Regionalplanung oder ein vergleichbarer Abschluss
(siehe auch Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge)

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss des Master-Studiengangs Stadt und Regionalplanung wird der akademische Grad "Master of Science" (M.Sc.) verliehen.

Gebühren

keine

freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Büropraktikum von 13 Wochen kann als besondere Leistung in das Diploma Supplement aufgenommen werden, wenn es den Hinweisen (Anlage 4 der Prüfungs- und Studienordnung) entspricht und anerkannt wird.

Details unter

Praktikumsamt ►
f Die Prüfungs und Studienordnung ►

Bewerben

Zum Sommersemester 2012 gibt es keine Möglichkeit sich in den Master-Studiengang Stadt- und Regionalplanung einzuschreiben.
Alle Interssierten werden gebeten sich für das Wintersemester 2012/2013 zu bewerben.

Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge und Online-Bewerbung

Weitere Informationen

Ziel des Studiums Aufbau und lnhalt des Studiums Berufsperspektiven Das Studium (Regularien) Prüfungsausschuss
 

Ansprechpartner

Leiter des Studienganges
Gastprof. Dipl.-Ing. Frank Schwartze
Tel : ++49 (0)355 69 3101
 stadtberatung[at]tu-cottbus.de

Prüfungsausschussvorsitzende
Prof. Dr.-Ing. Silke Weidner
Tel : ++49 (0) 355 69 3351
 stadtmanagement[at]tu-cottbus.de