Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.
Vorsitzender
Vorsitzender des Fakultätsrats ist seit 2006 Prof. Dr.-Ing. Arnold Kühhorn, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls Strukturmechanik und Fahrzeugschwingungen.
Aufgaben und Befugnisse des Fakultätsrats
- Wahl des Dekans und des Prodekans
- beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die
Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben. Insbesondere berät er den
Rechenschaftsbericht des Dekans und entscheidet über dessen Entlastung - Der Fachbereichsrat ist zuständig für:
1. den Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
2. die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
3. die Entscheidung über Berufungsvorschläge,
4. die Entscheidung über Habilitationen,
5. die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich
