Prüfungsausschuss Bachelor- und Master-Studiengänge eBusiness

In allen Angelegenheiten des Prüfungsausschusses können Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, 

Prof. Dr. phil. habil. Gerd Wagner

 (LG 1c, Raum 200c) während seiner Sprechzeiten wenden. Um die Bearbeitung Ihres Vorgangs - und der Ihrer Kommilitonen - zu beschleunigen informieren Sie sich bitte - soweit möglich - vorab, wie der Prüfungsausschuss arbeitet und was in Ihrem Fall zu beachten bzw. vorzubereiten ist (auf dieser Webseite bez. in der Prüfungsordnung). 

Für was ist ein Prüfungsausschuss zuständig? 

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere z.B. 

  • die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen,
  • die Anerkennung von im Ausland erzielten Studienleistungen,
  • die Zulassung von Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes,
  • die Befreiung von der Nachprüfungspflicht,
  • die Verlängerung des Prüfungsanspruches,
  • die Genehmigung einer Einsichtnahme in Prüfungen,
  • die Beurlaubung vom Studium,
  • die Überwachung der Studienzeiten bis hin zum Entzug des Prüfungsanspruchs ("gelbe Karte", "rote Karte") usw. 

Für wen ist dieser Prüfungsausschuss zuständig? 

Der Prüfungsausschuss eBusiness ist nur für Studierende des Studienganges eBusiness zuständig. Studierende anderer Studiengänge müssen sich an den entsprechenden Prüfungsausschuss wenden - auch wenn es sich um Leistungen aus dem Bereich des Instituts für Wirtschaftswissenschaften handelt. 

Wie habe ich üblicherweise vorzugehen, wenn ich etwas Genehmigungspflichtiges genehmigt haben möchte? 

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, adressiert an den Vorsitzenden (Herr Prof. Dr. Wagner) des Prüfungsausschusses, mit umfassender (aber dennoch knapper) Darstellung des Sachverhaltes. 

Im Antrag sind auf jeden Fall

  • der Name,
  • die Matrikelnummer,
  • die zugrunde liegende Prüfungsordnung und
  • die Studienrichtung sowie die Prüfungsordnung

anzugeben. Die Angabe einer Telefonnummer und/oder eMail-Adresse kann (für evtl. Rückfragen) hilfreich sein. Jeder Antrag muss durch den Antragsteller unterschrieben sein. Nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden! Als Anlage ist 

  • eine aktuelle Übersicht der Leistungen (elektronischer Notenauszug des Prüfungsamts) 

beizufügen. Wird zur Genehmigung eines Antrages das Einverständnis eines zuständigen Fachvertreters benötigt (z.B. bei Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraums, bei der Anerkennung von an anderen Universitäten erzielten Studien- und Prüfungsleistungen), muss der Antragsteller dessen Einverständnis zuvor einholen und sich dies auf dem Antrag bestätigen lassen. 

Wo kann der Antrag abgegeben werden? 

Der an Prüfungsausschuss adressierte Antrag kann über drei Wege abgegeben werden:

  • Einwurf im Briefkasten (Lehrgebäude 1c)
  • Zusendung per Post
  • persönliche Abgabe bei Prof. Wagner

Welche Fristen habe ich bei der Antragstellung zu beachten? 

Es ist zu bedenken, dass die Bearbeitung eines Antrages Zeit benötigt. Es muss von einer 14-tägigen Bearbeitungszeit ausgegangen werden. Anträge sind demnach rechtzeitig zu stellen. 

Was geschieht mit einem Antrag, nachdem er eingereicht wurde? 

Die gestellten Anträge müssen nach der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss bei Prof. Wagner abgeholt werden. Eine Weiterleitung an das Prüfungsamt oder eine Rücksendung an den Antragsteller erfolgt nicht!