Ausstellung der Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) gemäß § 48 BAföG zum Wiederholungsantrag für Studierende ab 4. Fachsemester der Studiengänge BWL und WiIng
Neu ab Oktober 2011: Wechsel der Bearbeitung für den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz, welches ab Oktober 2010 in Kraft getreten ist, ändert sich auch die Bearbeitung des ab dem 5. Fachsemester einmalig geforderten Leistungsnachweises (Formblatt 5).
Alt: Bisher mussten Sie Ihre nachzuweisenden ‚Üblichen Leistungen’ im für Sie zuständigen Fachbereich überprüfen und bestätigen lassen.
Neu: Ab 01.10.2011 haben Sie nun die Möglichkeit, Ihren Leistungsstand anhand Ihrer aktuellen Notenübersicht direkt im Amt für Ausbildungsförderung im Studentenhaus Cottbus überprüfen zu lassen.
Hierzu wurde die BTU Cottbus vom Studentenwerk aufgefordert, die Zahl der ECTS-Leistungspunkte für das 3. und alle folgenden Fachsemester zu bestimmen.
Dieser Aufforderung ist die Zentrale Kommission Lehre, Studium, Studienreform und Weiterbildung der BTU Cottbus nachgekommen und hat hierfür folgende, für alle Bachelor-Studiengänge der BTU einheitlichen Werte festgelegt:
- nach dem 3. Fachsemester: 60 KP
- nach dem 4. Fachsemester: 90 KP
- nach dem 5. Fachsemester: 120 KP
- nach dem 6. Fachsemester: 150 KP
Wir möchten Sie bitten, den Bearbeitungswechsel ab Oktober 2011 zu beachten und wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrem weiteren Studium.
Die Prüfungsausschüsse Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen
