Das Master-Studium

Der Master ist der zweite berufsbefähigende Abschluss eines Hochschulstudiums. Er kann erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) vorliegt. Der Master ist dem früheren Diplom vergleichbar. Ein Master-Abschluss berechtigt zur Promotion.

Die angebotenen Master-Studiengänge unterscheiden sich in: