Das Master-Studium
Der Master ist der zweite berufsbefähigende Abschluss eines Hochschulstudiums. Er kann erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) vorliegt. Der Master ist dem früheren Diplom vergleichbar. Ein Master-Abschluss berechtigt zur Promotion.
Die angebotenen Master-Studiengänge unterscheiden sich in:
- konsekutive Studiengänge (Maschinenbau, Elektrotechnik, eBusiness, Betriebswirtschaftslehre)
Das Studium baut auf einen ersten Studienabschluss im selben Fach auf und dient dessen Vertiefung. Es kann aber auch zur fachnahen Vertiefung des Erststudiums in einer anderen Spezialisierung genutzt werden. - nichtkonsekutive Studiengänge (Biomedizinische Gerätetechnik, Technologie- und Innovationsmanagement, Power Engineering)
Deas Erststudium erfolgte in einer anderen Studienrichtung (interdisziplinär oder fachfremd). Mit dem Master wird der Abschluss in einer neuen Spezialisierung erworben.
