Allgemeine Regularien zum Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (mindestens Bachelor-Grad) in Wirtschaftsingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang und erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung. Bei überdurchschnittlichen Studienleistungen kann der Prüfungsausschuss die Eignungsfeststellungsprüfung erlassen. Das Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung kann durch die Prüfungskommission mit der Auflage verbunden werden, bestimmte Module aus den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre nachzuholen, die jedoch nicht der Erwirtschaftung von Kreditpunkten
Bewerbungsfristen siehe hier.
Studienbeginn
Das Studium kann in jedem Semester begonnen werden.
Vorpraktikum
nicht notwendig
Regelstudienzeit
Der Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen umfasst eine Dauer von 4 Semestern.
Abschluss
Bei erfolgreichem Abschluss des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen wird der akademische Grad „Master of Science” (M.Sc.) verliehen.
