Wiegleb/Wagner: Die Feststellung der Erheblichkeit von Biodiversitätsschäden nach dem USchadG
Am 14. November 2007 trat das deutsche Umweltschadensgesetzt in Kraft,mithilfe dessen vom Verursacher eine Restitution für bestimmte Schäden an der Umwelt verlangt werden, sofern diese „erheblich“ sind.
Zur Feststellung dieser „Erheblichkeit“ wurde an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) mit Förderung durch die Bundesstiftung Umwelt DBU bereits früh ein Methodenvorschlag entwickelt. Er basiert auf den vom deutschen Gesetz als bewertungsrelevant heranzuziehenden Kriterien der zugrunde liegenden Europäischen Umwelthaftungsrichtlinie. In der Folge wurde seitens der naturschutzfachlichen Praxis jedoch Kritik an dieser Methodik geäußert, weil mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bereits ein etabliertes einschlägiges Verfahren zur Erheblichkeitsbewertung vorläge.
Der vorliegende Band nimmt diese Kritik auf und entwickelt das ursprüngliche Modell unter Einbeziehung der übertragbaren Kriterien der FFH-VP weiter, so dass den eigenen theoretischen Ansprüchen wie auch den pragmatisch orientierten Standards der Praxis Genüge getan wird.
Hotes/Wolters (Hrsg.): Fokus Biodiversität
Biodiversität ist eine Voraussetzung für das Wohlergehen menschlicher Gesellschaften: Die Vielfalt genetischer Informationen, von Arten und Ökosystemen liefert uns Nahrung und Rohstoffe, sie reguliert Energieflüsse und Stoffkreisläufe und ist Element kultureller Identität.
Gerade in Kulturlandschaften ist der Einfluss menschlicher Aktivitäten auf die Biodiversität offenkundig. Infolge der Vereinheitlichung von Landschaften z.B. durch industrielle Land- und Forstwirtschaft und Urbanisierung ist die Gesamtbilanz der Biodiversitätsentwicklung negativ: Arten und ihre Lebensräume verschwinden rascher als neue entstehen können. Diesen Trend zu verlangsamen und letztlich zu stoppen ist als gesellschaftliche Herausforderung erkannt und als politisches Ziel formuliert worden.
Um Wege zu erkunden, wie wir dieser Verpflichtung nachkommen können, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung von 2000 bis 2010 im Forschungsprogramm BIOLOG (Вiological Diversity and Global Change) Biodiversitätsforschung gefördert.
In diesem Buch werden ausgewählte Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Konsequenzen für eine nachhaltige Landnutzung vorgestellt.
Dieses Buch beinhaltet ebenfalls Abschlusspublikationen des Projektverbundes SUBICON.
Hoffmann/Krawczynski/Wagner (Hrsg.): Wasserbüffel in der Landespflege
In den vergangenen 15 Jahren wurde die Haltung von Wasserbüffeln in Deutschland immer beliebter. Die vermeintlich exotischen Tiere eignen sich nicht nur als Lieferanten des beliebten Mozzarellas, sondern auch als Landschaftspfleger im Naturschutz. Gleichwohl werden Beweidungsprojekte mit Wasserbüffeln immer noch kritisch beäugt.
Der im Sommer 2008 gegründete IFWL hat sich seinem Namen entsprechend der „Internationalen Förderung des Einsatzes von Wasserbüffeln in der Landschaftspflege“ verschrieben. Unter anderem zu diesem Zweck wurden in den Jahren 2008 in Oldenburg und 2009 in Cottbus gemeinsam mit der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Tagungen veranstaltet, die einerseits erste Erfahrungen, andererseits juristische und praktische Grundlagen vermitteln sollten. Solche Erfahrungen wurden beispielsweise von Studierenden der BTU im Rahmen eines Beweidungsprojektes in der Spreeaue gewonnen.
Der vorliegende Tagungsband fasst die Vorträge der beiden genannten Veranstaltungen zusammen. Dabei fanden Erfahrungsberichte ebenso wie Forschungsergebnisse und zukunftsweisende Visionen Eingang.
Knopp/Wiegleb (Hrsg.): Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes - Methodische Grundlagen zur Erfassung und Bewertung
Die Darstellung ist inhaltlich und in ihrem Aufbau darauf ausgerichtet, die rechtlichen Vorgaben des Umweltschadensgesetzes hinsichtlich der Haftung bei Biodiversitätsschäden in einen vollzugstauglichen Leitfaden zu übertragen.
Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung und praktische Handhabung des Umweltschadensbegriffs. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Haftung bei Biodiversitätsschäden und der normativen Bestimmung der sogenannten Erheblichkeitsschwelle, erfolg die vollständige Auflistung der relevanten Schutzgüter und führt schließlich zu einer standadisierten, ökologisch begründeten Methode der Erfassung, Risikoabschätzung und Bewertung von Biodiversitätsschäden. Damit kann eine erste Hilfestellung für die Vollzugsbehörden - aber auch all diejenigen, die sich mit einer Haftung bei Biodiversitätsschäden nach dem USchadG beschäftigen - gegeben werden.
Knopp/Wiegleb (Hrsg): Biodiversitätsschäden und Umweltschadensgesetz - rechtliche und ökologische Haftungsdimensionen
Mit dem Umweltschadensgesetz (USchadG) hat der Gesetzgeber erstmalig eine öffentlich-rechtliche Haftung für Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen eingeführt, die eine Reihe von Problemlagen und Fragen aufwirft, ohne deren Beantwortung der Vollzug des Gesetzes in der behördlichen Praxis nicht gesichert und Betroffenen auch keine Rechtssicherheit vermittelt werden kann. So geht es primär um die Erfassung von Arten und natürlichen Lebensräumen auch außerhalb so genannten "Natura 2000"-Gebiete, um nach Eingriffen ggf. überhaupt einen Schaden feststellen zu können. Zugleich geht es um die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle bei Eingriffen und damit um das zentrale Schaden auslösende Kriterium i. S. d. USchadG. Erst wenn ein Umweltschaden im Hinblick auf Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen ermittelbar ist, können auch angemessene Versicherungslösungen zu diesem neuen Haftungsrisiko entwickelt werden. Auf dem interdisziplinären Symposium "Biodiversitätsschäden und Umweltschadensgesetz – rechtliche und ökologische Haftungsdimension" wurden am 9. Oktober 2008 in Leipzig die jeweiligen Problembereiche aus verschiedenen Fachrichtungen – Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Ökologie, Sanierungspraxis und Versicherungswirtschaft – vorgetragen und diskutiert. Der vorliegende Band gibt die von den Referentinnen und Referenten vorgetragenen Standpunkte und Ausführungen wieder, die zum jetzigen Zeitpunkt die aktuelle Diskussion widerspiegeln.
Weitere Publikationen befinden sich auf den Seiten der jeweiligen MirarbeiterInnen.





