Begriffe, Definitionen, Erklärungen: Das Gründungs-Glossar

An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen einige wissenswerte Informationen im Bezug auf Gründungsfragen an Hochschulen. Aus der einschlägigen Literatur haben wir für Sie Begriffe, Definitionen und Erklärungen zu bestimmten Themen aufgegriffen. Die Sammlung wird stetig erweitert.

Viel Spaß beim Lesen!

  

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Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und eignet sich vor allem für Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen und/oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung. Eine AG lässt sich zudem allein gründen. Hierbei ist der Gründer sowohl Vorstand als auch alleiniger Aktionär und hat demzufolge eine alleinige Entscheidungsbefugnis. Zur Abdeckung der Kontrollbefugnisse sind bei der Gründung zusätzlich 3 Aufsichtsräte von Nöten. Die Gründung einer AG verlangt eine Eintragung ins Handelsregister und ein Grundkapital von 50.000 €. Die Höhe der Haftung beschränkt sich im Falle einer AG auf das Gesellschaftsvermögen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. III, 2008)
Alumni-Netzwerke
Alumni ist der Plural von Alumnus, dem lateinischen Wort für Zögling. Im heutigen Sprachgebrauch sind damit Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule gemeint – vor allem die Studierenden, aber auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Brücke zwischen der Hochschule und den Ehemaligen vermögen Alumni-Netzwerke, Kontakte zu fördern, neue Studierende und Nachwuchswissenschaftler zu gewinnen oder auch Mentoring-Partner und Praktika zu vermitteln. So entstehen ausgeprägte Beziehungsnetzwerke, die Geschäftsideen fördern und Gründungen erfolgreich machen. Das zeigen Beispiele einiger Alumni, die nach mehrjähriger Berufspraxis wieder die Nähe zur Hochschule suchen, um Gründungsideen zu verwirklichen und die aufgebauten Netzwerke sinnvoll zu nutzen.
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Gründen in Brandenburg, 2008, S. 4)

BGB-Gesellschaft (GbR)
Die GbR gehört zur Gruppe der Personengesellschaften und eignet sich vor allem für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Die Gründung verlangt mindestens zwei Gesellschafter, einen formfreien Gesellschaftsvertrag jedoch kein Mindestkapital. Die Gesellschafter einer GbR haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. I, 2008)
BIEM
Gemeinsam Zukunft Unternehmen!
Das Brandenburgische Institut für Existenzgründungund Mittelstandsförderung e.V. (BIEM) ist das gemeinsameInstitut aller neun Brandenburger Hochschulenund der ZukunftsAgentur Brandenburg fürGründungen aus dem Wissenschaftsbereich, vonAbsolventen und von Ehemaligen.
Das BIEM
- fördert und trägt hochschulübergreifend die Unterstützungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen,
- bietet Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für angehende GründerInnen, für Jungunternehmer- Innen und für den Mittelstand, - engagiert sich für Kooperation, Vernetzung und Erfahrungsaustausch der Akteure im Gründungsbereich, - forscht zum regionalen, nationalen und internationalen
Gründungs- und Entrepreneurshipgeschehen.

Weitere Informationen:
www.biem-brandenburg.de

(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 4)

BPW - Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg
Idee + BPW = besser starten
Der BPW hat sich seit seiner Gründung im Jahr1996 zum größten und erfolgreichsten regionalenGründerwettbewerb in Deutschland entwickelt.Organisatoren des Wettbewerbs sind die InvestitionsBankdes Landes Brandenburg, die InvestitionsbankBerlin und die Vereinigung der Unternehmensverbändein Berlin und Brandenburg e.V.Träger des Wettbewerbs sind die Hochschulen derLänder Berlin und Brandenburg.Das kostenlose und praxisorientierte Unterstützungsprogrammdes BPW hilft, aus einer Geschäftsideekontinuierlich ein tragfähiges Geschäftskonzept zuentwickeln.Angebote des BPW sind u.a. Seminare, Coachings,Kontakte und die vertrauliche Überprüfung derBusinesspläne (Feedback). Das Netzwerk desBPW schafft Kontakte zu potenziellen Investoren,Gründungspartnern und Kunden. Es bietet durchspezielle Veranstaltungen (Kontaktabende, Regionaltreffen,Foren) die Möglichkeit, Unternehmer,GründerInnen und Gleichgesinnte kennen zu lernen,sowie die Chance, das Gründungsteam zu komplettieren.Im Rahmen der drei Stufen des Wettbewerbswerden insgesamt 26 Businesspläne mit insgesamt63.000 EUR prämiert.Teilnehmen können Studierende, wissenschaftlicheMitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Professorinnenund Professoren sowie jeder, der eine innovativeProdukt- oder Dienstleistungsidee hat und die Umsetzungder Idee in Berlin oder Brandenburg plant.Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche dieGeschäftsidee angesiedelt ist. Teilnahmeberechtigtsind auch Konzepte zur Unternehmensnachfolge.Der BPW läuft in drei Wettbewerbsstufen ab. Weitere Informationen unter:
www.b-p-w.de
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 9)

BTU-Gründerinnen und Gründer gesucht!
Das Zentrum für Gründungsförderung und -forschung „BIEM an der BTU Cottbus“ führt zusammen mit dem Hochschul-Lotsendienst einen kontinuierlichen Wettbewerb zur Auffindung von Gründerinnen und Gründern bzw. Unternehmen mit Bezug zur Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus durch. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. deren Unternehmen aufzufinden, die in direktem Bezug zur BTU Cottbus stehen; d.h. Personen, die einmal Studierende, Mitarbeiter oder Dozenten an der BTU Cottbus waren oder es noch sind und gleichzeitig ein Unternehmen gegründet haben bzw. in die Selbstständigkeit gegangen sind.
Außerdem soll auf diese Weise eine Sensibilisierung des Gründerpotentials der BTU Cottbus durch Förderung und Anbindung erfolgter Gründungen an die BTU Cottbus möglich werden.

Business Angels Club
Berlin-Brandenburg e.V.
Helps your business take off
Das Ziel der Mitglieder des Business Angels ClubBerlin-Brandenburg e.V. ist die Unterstützung unternehmerischen Handelns, um damit eine sich ständigerneuernde lebenswerte Gesellschaft mit attraktiven Arbeitsplätzen, Produkten und Dienstleistungen aktiv mitzugestalten. Begleitet werden Gründungen mit innovativen Geschäftsideen und Alleinstellungsmerkmalen sowieguten Marktchancen in den Bereichen CleanTech, Biotechnologie, IT- und Kommunikationstechnologien, Medien und hochwertige technologische Dienstleistungen. Business Angels erbringen Ihre Leistungen als Investment– sie partizipieren an der erwarteten Wertsteigerungeines Unternehmens. Sie investierenZeit, Geld und internationale Beziehungsnetzwerke und erwarten von den Gründerinnen und Gründernein bewusstes Eingehen von Risiken mit dem Zieldes wirtschaftlichen Erfolges und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.Ein finanzielles Engagement kann direkt durch einen oder mehrere Business Angels erfolgen, als Co-Investmentder BBAF Business Angels Fondsgesellschaft mbH und/oder dem High -Tech Gründerfonds sowie weiteren VC Gesellschaften.Die Ziele des Business Angels Club Berlin-Brandenburge.V. werden in Kooperation mit der Zukunfts-Agentur Brandenburg und der BC Brandenburg CapitalGmbH verfolgt.
Weitere Informationen:
www.businessangels-berlinbrandenburg.de
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 4)

Businessplan
Wer sich beruflich selbständig machen will, braucht zunächst eine Erfolg versprechende Geschäftsidee. Aber die Idee allein reicht nicht aus. Jede Gründung benötigt außerdem einen ausgefeilten Plan, wie diese Idee erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann. Dieser Plan muss alle Faktoren berücksichtigen, die für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können. Er ist die Regieanweisung für den Existenzgründer, die sein weiteres Vorgehen bestimmt. Je nach Vorhaben und Branche werden an einen Businessplan unterschiedliche Ansprüche gestellt: Wer ein kapitalintensives Science-Unternehmen gründet, muss selbstverständlich bestimmte Inhalte wesentlich umfangreicher darstellen als derjenige, der einen Kurierservice betreiben will.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, 2008, S. 34)

Career-Center
Das Career-Center unterstützt Studierende mit einem maßgeschneiderten Seminarangebot, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Universität besser bewältigen können und auch nach ihrer Universitätszeit ihre beruflichen Herausforderungen meistern. Ein Schwerpunkt ist die Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in einem mittelständischen, brandenburgischen Unternehmen. Speziell für Gründerinnen und Gründer wurden Trainingsangebote geschaffen, die die Gründerpersönlichkeit weiterentwickeln. Seminare und Workshops bieten weitere Hilfestellung, um die ersten Schritte in Richtung Gründung oder Selbstständigkeit zu unternehmen. Dabei stehen die Entwicklung der Geschäftsidee, die Finanzplanung und das praktische Vorgehen bei der Gründung des eigenen Unternehmens im Mittelpunkt.
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Gründen in Brandenburg, 2008, S. 5)

Career-Center
Alternativen zu herkömmlichen Karrierewegen mit maßgeschneiderter Kompetenz

Die Career-Center in den Hochschulen unterstützen Studierende zum Beispiel mit Seminaren und Rat, für ein erfolgreiches Studium und für den geglückten Sprung ins Berufsleben. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in einem mittelständischen, brandenburgischen Unternehmen. Auch speziell für angehende Gründerinnen und Gründer bieten die Career Center Trainingsangebote, zum Beispiel zur Gründerpersönlichkeit und für unternehmerische Schlüsselkompetenzen.
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 5)

deGUT - Deutsche Gründer- und Unternehmertage
Marktplatz für Ideen und Umsetzungshilfen
Einmal im Jahr bieten die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) in Berlin einen bundesweiten Marktplatz für alles rund um die Gründung. An zwei Tagen präsentieren regionale und überregionale Aussteller hier ihre Beratungsangebote, Fördermöglichkeiten und Geschäftsmodelle. Vor allem gehört zur deGUT immer auch ein lebendiges Seminar- und Workshopprogramm zu Themen rund um Unternehmensgründung und -entwicklung. Im Rahmen der deGUT wird der KfW-Unternehmerpreis „GründerChampion“ ausgeschrieben. Prämiert werden junge Unternehmen aus allen Branchen, die sich auf dem Markt behauptet haben. Teilnehmen kann jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz in Deutschland hat und maximal fünf Jahre am Markt ist. Veranstalter sind die Investitionsbank Berlin und die InvestitionsBank des Landes Brandenburg. Weitere Informationen:
www.degut.de
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 10)
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eG verfolgt das Ziel einer gemeinschaftlichen Geschäftsführung und eignet sich daher für Gründerteams und als Kooperationsmodell für kleine und mittlere Unternehmen. Bei der eG erledigt der Vorstand im Auftrag seiner Mitglieder Aufgaben wie z.B. den Einkauf, die Akquisition und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Gründung einer eG verlangt mindestens 3 Mitglieder, eine schriftliche Satzung und eine Eintragung ins Genossenschaftsregister. Durch eine Beitrittserklärung können später auch weitere Mitglieder hinzukommen. Jedes Mitglied einer eG muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der Satzung festgelegt wird. Eine Genossenschaft besteht zudem aus drei Organen. Hierzu zählen die Generalversammlung aller Mitglieder, der Vorstand und der Aufsichtsrat.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. III, 2008)
Einkommensteuer
Jeder Unternehmer zahlt Einkommensteuer. Sie richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit geht das Finanzamt dabei von Ihren Angaben über den erwarteten Gewinn aus. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag (7.664 Euro pro Person) steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Das Finanzamt legt jährlich eine bestimmte Summe fest, die Sie als Vorauszahlung vierteljährlich überweisen müssen. Die Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr wird im Folgejahr erstellt und die Steuerschuld mit den Vorauszahlungen verrechnet.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, 2008, S. 100)

Einzelunternehmen
Die Rechtsform des Einzelunternehmens eignet sich vor allem für Kleingewerbetreibende, Handwerker und Dienstleister. Die Gründung verlangt einen Unternehmer, wobei eine Eintragung ins Handelsregister für Kaufleute Pflicht, aber für Kleingewerbetreibende freiwillig ist. Durch die Eintragung ins Handelsregister werden vom Unternehmer alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernommen. Zur Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital erforderlich. Der Unternehmer haftet jedoch unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, welches auch sein Privatvermögen einschließt.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. I, 2008)
Einzelunternehmen / Personengesellschaften
Bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften die Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind nicht nur Inhaber, sondern leiten auch das Unternehmen. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnergesellschaft (PartG) und die GmbH und Co. KG. Der Kaufmann hingegen ist ein typischer Einzelunternehmer.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten-Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, S. 1, 2008)
Entrepreneurship Professuren
Hervorragende Forschung und Lehre
An allen Brandenburger Hochschulen unterstützen
heute Professorinnen und Professoren das Gründungsgeschehen in den Bereichen Lehre, Service, Forschung und Vernetzung. Dies findet zum Teil unter der expliziten Bezeichnung als Lehrstuhl / Institut für Existenzgründung oder Entrepreneurship statt, zum Teil auch im Rahmen anderer Fächer.
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 5)

Entrepreneurship
[Entrepreneuship ist der] Prozess, der von Individuen vorgenommen wird, welche neue, unternehmerische Gelegenheiten identifizieren, evaluieren und nutzen.
(Quelle: Urs Fueglistaller / Christoph Müller / Thierry Volery, Entrepreneurship – Modelle – Umsetzung – Perspektiven, Gabler Verlag 2004, S. 1)

Entrepreneurship Education
Im Forschungsschwerpunkt Entrepreneurship Education wird untersucht, welche Lehr- und Lernformen besonders geeignet sind, den Unternehmergeist und die -befähigung bei Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professoren zu steigern. Neue Formen wie Rollen- und Planspiele werden entwickelt und erprobt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Vermittlung von Gründungs-, Team- und Selbstkompetenzen an fachheterogene Gründungsteams, da diese als besonders geeignet gelten, technologieorientierte  Unternehmensgründungen zum Erfolg zu führen. Neben fachheterogenen Gründungsteams widmet sich dieser Forschungsschwerpunkt auch der Kompetenzentwicklung spezieller Gründer, beispielsweise ausländischen Studierenden oder Frauen.

Erfolgsfaktoren
Die Erfolgsfaktorenforschung beschäftigt sich im Gründungsbereich vor allem mit der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen Unternehmensgründungen besonders erfolgreich sein können. Dabei geht es um externe (z.B. Marktwachstum, Wettbewerbsintensität, Höhe der staatlichen Förderung etc.), aber auch um interne Erfolgsfaktoren (Merkmale des Produkts / der Dienstleistung, des Gründers bzw. des Gründungsteams, der Finanzausstattung, der Rechtsform etc.).
EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Gründerinnen und Gründern stehen zahlreiche Förderhilfen des Landes und des Bundes in Form von Darlehensprogrammen, Bürgschaften, Beteiligungen, Zuschüssen und Beratungsprogrammen zur Verfügung. Zu einem wichtigen und wirksamen Programm zur Initiierung und Realisierung von Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurden das EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer entwickelt. Unter EXIST III werden verschiedene Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zusammengefasst. Es ist Bestandteil der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bundesregierung. EXIST wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Weitere Informationen:
www.exist.de
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 11)

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende, forschungsbasierte und mit aufwändiger Entwicklungsarbeit verbundene Gründungsvorhaben. Gefördert werden die in Förderphase I (18 Monate) die Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technologischen Machbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung des Businessplans und die Gründung des Unternehmens. Förderphase II (weitere 18 Monate) unterstützt die Unternehmensentwicklung nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
In Förderphase I werden unterstützt:
- Übernahme der Personalkosten für maximal drei Wissenschaftler plus eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
- Sachkosten bis zu 60.000 EUR.

Die Beantragung erfolgt über die jeweilige Hochschule bzw. das außeruniversitäre Forschungsinstitut.

Weitere Informationen:
www.exist.de
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 11)

EXIST-Gründerstipendium
EXIST unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Gefördert werden bis zu maximal 1 Jahr:
- Die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
  - Promovierte Gründer/innen: 2.500 EUR/Monat
  - Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.000 EUR/Monat
  - Studierende: 800 EUR/Monat
  - Kinderzuschlag: 100 EUR/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
  - Bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 EUR)
- Coaching:
  - 5.000 EUR

Die Beantragung erfolgt über die jeweilige Hochschule
bzw. das außeruniversitäre Forschungsinstitut.

Weitere Informationen:
www.exist.de

(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 11)
EXIST-priME-Cup
Ein etwas anderer Wettbewerb

Der EXIST-priME-Cup ist ein Planspielwettbewerb, den die rund 80 bundesdeutschen EXIST-Hochschulen untereinander austragen. Gespielt werden über das gesamte Bundesgebiet verteilt 33 Master-Cups. Die besten Teams erreichen die insgesamt sechs Professional-Cups, während die verbleibenden 12 besten Hochschulteams (Erst- und Zweitplatzierte der Professional-Cups) in einer dritten Stufe am Finale teilnehmen.
Weitere Informationen:
www.exist.de/planspiele
(Quelle: MWE; MWFK (Hrsg.) (2009): Gründen in Brandenburg, S. 10)
Franchising
Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen – der Franchise-Geber – Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet dafür die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer in seinem Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber bringt wichtige Voraussetzungen wie Markttests oder Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand sowie Beratung, Werbung und Ausbildung. Ihr Entscheidungsspielraum wird zwar durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt, dafür bietet der Franchise-Geber eine Art Sicherheitsnetz. Das komplette Unternehmens-Konzept wird Franchise-Nehmern in einem Handbuch zur Verfügung gestellt.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, 2008, S. 31)

Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird häufig als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet. Tatsächlich gibt es zwischen diesen beiden Schutzrechten Übereinstimmungen, aber auch deutliche Unterschiede. Wie das Patent ist das Gebrauchsmuster ein Schutzrecht für technische Erfindungen. Ein Gebrauchsmuster kann für technische Gegenstände wie etwa Geräte, technische Anlagen, chemische Stoffe, elektrische Schaltungen usw. beantragt werden. Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters ist kürzer als die eines Patents.
(Quelle: exist-news, 01/2008, S. 8)

Geschmacksmuster
Im Unterschied zu Patenten oder Gebrauchsmustern, die für technische Produkte oder Verfahren vergeben werden, schützen Geschmacksmuster (engl.: Design Patent) Gestaltungen. Hier wird also das Design von Produkten geschützt, aber auch beispielsweise Muster von Stoffen und Tapeten.
(Quelle: exist-news, 01/2008, S. 8)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und ist besonders interessant für Unternehmer, die nicht aktiv mitarbeiten oder die Haftung beschränken wollen. Die Haftung beschränkt sich hierbei auf die Höhe der Stammeinlage bzw. die Höhe des Gesellschaftsvermögens. Die Gründung einer GmbH verlangt mindestens einen Gesellschafter sowie einen Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll bei einfachen Gründungen. Beide müssen notariell beurkundet werden. Zudem ist eine Eintragung ins Handelsregister und ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich. Gehaftet wird in Höhe des Stammkapitals bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. II, 2008)
Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das „auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist“) muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw. Pass, sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Handwerkskarte, Konzessionen etc.). Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller), Land- und Forstwirtschaft. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, 2008, S. 68)

Gewerbesteuer
Gewerbesteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie ein Gewerbe betreiben, also keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben. Die letztendliche Höhe wird von diesen auch selbst festgesetzt. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Gewerbesteuer müssen Sie pro Quartal vorauszahlen.
Hinweis: Seit 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Außerdem wurden die Vorschriften für die Hinzurechnung von Schuldzinsen, Finanzierungsanteile aus Miet- und Pachtzinsen, Leasingraten und Lizenzen für Gewinn aus Gewerbebetrieb geändert.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, 2008, S. 100)

GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG gehört zur Gruppe der Personengesellschaften und eignet sich für Kaufleute, welche zusätzliches Kapital benötigen und Gesellschafter, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können. Der persönlich haftende Gesellschafter ist im Falle der GmbH & Co. KG die GmbH. Die Gründung einer GmbH & Co. KG verlangt ein oder mehrere Komplementäre und ein oder mehrere Kommanditisten sowie einen formfreien Gesellschaftsvertrag. Zudem ist eine Eintragung ins Handelsregister und ein Mindestkapital für die GmbH erforderlich. Die GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen. Die GmbH & Co. KG haftet demzufolge wie eine GmbH zuzüglich der Kommanditeinlage. Die Verteilung der Gewinne und Verluste und die jeweiligen Entscheidungsbefugnisse hängen von der Höhe der Vermögenseinlage der GmbH und der entsprechenden Kommanditisten ab.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung, Ein festes Fundament! - Thema: Rechtsformen, GründerZeiten Nr. 33, Übersicht S. II, 2008)
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