Förderung mittels EXIST-Gründerstipendium

Dieses spezielle Stipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Homepage:  www.exist.de

Angebot und Support

Wir unterstützen Sie an allen Brandenburger Hochschulen/ Forschungseinrichtungen bei: 

  • der Entwicklung des Ideenpapiers,
  • der Verbesserung der Stipendiums-Erfolgsaussichten,
  • der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente,
  • der Mentorensuche,
  • der Antragstellung EXIST-Gründerstipendium mit Ihrer Hochschule/Forschungseinrichtung, 
  • der Entwicklung/ dem Ausbau des Geschäftsmodells,
  • der Auswahl geeigneter Coaches und Kontaktaufbau im Gründernetzwerk,
  • und den weiteren Schritten in Ihre Gründung.

Details zum Programm

Wer wird gefördert? 

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründungsteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
    • Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
    • Studierende 800 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching: 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer/innen leisten?
Hochschule bzw. Forschungseinrichtung:

  • ist in ein Gründungsnetzwerk eingebunden 
  • stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur und 
  • verwaltet die Fördermittel

Gründer/in:

  • erhält Coachingleistungen des Gründungsnetzwerks.
  • besucht eintägiges Seminar „Gründungspersönlichkeit“
  • präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
  • legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
  • führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Bitte beachten Sie die erweiterten Anforderungen auf der Gründerstipendiums-Webseite!

Information und Kontakt

Gründungsberater

Dipl.-Wirt.Math. Sascha Vökler (Projekt Brandenburg EXIST)
BIEM e.V. 
Besucheradresse: LG10, R401g, Erich-Weinert-Str. 1, 03046 Cottbus
Tel:
 0355/69-3637
Fax: 0355/69-2921
E-Mail:
  voeklsas[at]tu-cottbus.de 
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